Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht

Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht

„Was ist der Zweck des Ersten juristischen Staatsexamens“, mit dieser Frage leitete Marion Schiefer, justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, ihre erste Rede in der heutigen Plenardebatte ein. Anlass dafür war die Landtagsdebatte über die Reform der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein.

Schiefer zeigte auf, dass das Ziel des ersten Examens das Feststellen sei, ob eine Studentin oder ein Student das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht habe und über die dafür notwendigen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfüge. So würden Zahlen aus dem Ländervergleich zeigen, dass die Strafrechtsklausur im Examen tendenziell schlechter ausfällt als die Klausuren in anderen Rechtsgebieten. Dies begründe den Bedarf einer Reform der JAVO und schließe den Ansatz des Antrages der SPD-Fraktion aus. Auch die Forderung der FDP-Fraktion nach Abschichtung sei unausgegoren, weshalb die regierungstragenden Fraktionen am Staatsexamen festhalten.

„Die Einführung einer zweiten Strafrechtsklausur ist richtig und wichtig. Das Strafrecht generiert derzeit einen höheren personellen Bedarf bei Staat und Freiberuflern. Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht“, erklärte Schiefer den schwarz-grünen Alternativantrag. Bisher sei das Wissen der Strafrechtssäule weniger intensiv im schriftlichen ersten Examen geprüft worden. Dies begründe auch die Wahrnehmung der Ausbildung, dass die Referendare qualitativ weniger strafrechtliches Wissen mit in den Vorbereitungsdient bringen als früher, so Schiefer.

„In Summe ist dies Grund genug, die Studierenden dazu anzuhalten, das Strafrecht ebenso intensiv vorzubereiten wie das öffentliche Recht. Ja, es ist dann eine Klausur mehr. Aber bei gleichem Lernstoff“, betonte die ehemalige Richterin Schiefer.

Hinsichtlich des Pflichtfachstoffkatalogs sprach Schiefer von einer anspruchsvollen, aber nachvollziehbaren Aufgabe. Dieser bringe den Studenten klare Definitionen und ermögliche unproblematischeres Wechseln von Unis oder Referendariaten in anderen Bundesländern. Es seien sowohl Themen begrenzt und gestrichen als auch erweitert worden.

Schiefer äußerte sich in ihrer Rede hingegen kritisch zu der Idee, die Ruhetageregelung bei dem Examen beizubehalten und nicht anzupassen: „Das schriftliche Examen zu bewältigen verlangt den Prüflingen eine körperliche und mentale Höchstleistung ab. Die Tagesform bei der einzelnen Klausur hat einen konkreten Anteil an den Erfolgsaussichten. Wir bitten das Ministerium hier um eine Ruhetagsregelung im Sinne der Studierenden.“

Abschließend betonte Schiefer, dass mit dem integrierten Bachelor und dem E-Examen weitere wichtige Projekte in der Juristenausbildung auf dem Tisch liegen, weshalb man sich dabei nicht zurücklehnen werde.

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