Wir bauen die Potenziale unserer Hochschulen weiter aus

„Unser Hochschulsystem hier in Schleswig-Holstein mit seinen Universitäten, Fachhochschulen, Technischer Hochschule, den privaten Hochschulen, mit seinen Forschungseinrichtungen und dem Universitätsklinikum ist ein Innovationstreiber, ein wachsender Sektor und ein komplexer Apparat mit vielen Beteiligten. Dabei wird sich die Digitalisierung – und dies gilt nicht nur in Pandemiezeiten – immer weiter fortsetzen. Damit verändern sich viele Prozesse und Abläufe in den Hochschulen“, stellte die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger zu Beginn ihrer Rede fest.

Jetzt bekomme Schleswig-Holstein ein hochmodernes Hochschulgesetz. Man baue die Potentiale der Hochschulen weiter aus und entwickle ihre Leistungsdimensionen wie Lehre, Forschung, Transfer und Infrastruktur weiter. In Schleswig-Holstein funktioniere das ausgesprochen gut und darauf dürfe man stolz sein.

„Ein guter – möglichst schlanker – gesetzlicher Rahmen ist eine wichtige Basis für klare Strukturen und die Erreichung unserer Ziele. Und genau dies liegt heute mit der Novelle des Hochschulgesetzes vor: ein Gesetz, das Bestehendes weiterentwickelt und damit einerseits für verlässliche Grundregeln sorgt, andererseits jedem einzelnen Hochschulstandort aber auch die nötige Beinfreiheit und damit ein möglichst hohes Maß an Hochschulautonomie und Professionalisierung gibt“, so Röttger.

Gutes Lehren und Lernen brauche gute Gebäude, weshalb man den Hochschulbau auf neue Beine stelle und eine mittel- und langfristige Investitionsplanung einführe. In der Gesetzesnovelle hätten außerdem Themen wie Technologietransfer und Unternehmensgründungen aus den Hochschulen heraus Beachtung gefunden. Jetzt würden Unternehmensgründungen und Entrepreneurship Ziel aller Hochschulen und mit der Einführung eines Gründungssemesters gebe man von jetzt an jungen klugen Köpfen die Chance, sich voll auf den Aufbau ihres Start-Ups konzentrieren zu können.

Auch erhielten die Hochschulen die Möglichkeit, im Rahmen von Modellversuchen Vorbereitungssemester für geeignete Studiengänge einzurichten.

„Die neu geschaffene Innovationsklausel eröffnet den Hochschulen dafür die Möglichkeit, neuartige Hochschulstrukturen zu erproben, um so noch besser im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Geregelt werden im neuen Gesetz außerdem besondere Eignungsprüfungen für Masterstudiengänge im internationalen Kontext.

Schließlich enthält das Gesetz die wichtige Allianz für Lehrkräftebildung. Darüber haben wir heute bereits gesprochen. Wir wollen freie und demokratische Hochschulen in einer differenzierten Hochschullandschaft“, so steht es im Koalitionsvertrag. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir unseren Hochschulen die dafür geeigneten Rahmenbedingungen“, so die Abgeordnete abschließend.

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