Wichtige Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Schleswig-Holstein

Wichtige Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Schleswig-Holstein

In der heutigen Sitzung des schleswig-holsteinischen Landestages wurde über ein Justizvollzugsmodernisierungsgesetz debattiert. Mit diesem Gesetz soll unter anderem das erst in der vergangenen Legislatur angepasste Landesstrafvollzugsgesetz weiterentwickelt werden. Ebenso geht es um Änderungen im Bereich des Vollzuges der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Für die CDU-Fraktion sagte die Landtagsabgeordnete Barbara Ostmeier: „Zugrunde liegen dem Gesetzentwurf vor allem die kriminologischen Erkenntnisse, die Erfahrungen der Praxis und neue Rechtsprechung. Im Ergebnis also umfangreiche und teilweise durchaus gravierende gesetzliche Anpassungen. Der Gesetzentwurf setzt neue Schwerpunkte in der Vollzugsplanung.“

Die Zielsetzung eines Behandlungsvollzugs werde durch verschiedene Regelungen und Instrumente noch einmal deutlich gestärkt. Damit werde der Gesetzentwurf nicht nur den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrer Gesamtheit werde noch klarer auf das Gelingen einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichtet.

Weiter führt Ostmeier aus: „Das Ziel ist richtig. Das Gelingen der Wiedereingliederung ist ein bedeutsamer Teil des Opferschutzes. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der vorliegende Gesetzentwurf nunmehr konkrete Vorgaben für eine opferbezogene Vollzugsgestaltung macht. Neben dem Verletztenschutz und der Auseinandersetzung der Gefangenen mit ihrer Tat wird vor allem auch die Beachtung von Verletzteninteressen hervorgehoben. Als weiterer Scherpunkt und ebenfalls als Säule gelingender Resozialisierung sei die Förderung familiärer Beziehungen zu erwähnen.“

Die bestehende strikte Trennung des Vollzuges von Jugendstrafe auf der einen und Erwachsenenstrafe auf der anderen Seite werde durch die gesetzliche Änderung nicht aufgehoben und nicht in Frage gestellt, stellt die Abgeordnete klar.

„Ohne den auf der Basis einer Personalbedarfsanalyse inzwischen verbindlichen Personalaufbauplan hätte ich, hätte die CDU-Fraktion, diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung nicht gegeben. Es war ein schwerwiegendes Versäumnis aller Fraktionen der Küstenkoalition, die in der letzten Legislaturperiode unbeirrbar behauptet hat, es gebe keinen weiteren Personalbedarf. Und es hat schon jetzt viel zu lange gedauert. Aber besser spät als nie“, so Ostmeier.

Jetzt werde ein personeller Grundstock für den aufwendigen Behandlungsvollzug und die Sicherheit der Bediensteten geschaffen. Die Personalsituation werde bei so einem anspruchsvollen Vollzugssystem immer der Dreh- und Angelpunkt bleiben. Die Menschen, die im und für den Justizvollzug arbeiten, seien der maßgebliche Faktor für einen Behandlungsvollzug, wie er in Schleswig-Holstein anstrebt wird.

Abschließend sagte die Abgeordnete: „Ich sage Ihnen bis Ende meiner fachlichen Verantwortung zu, an der Seite unserer Justizvollzugsvollzugsanstalten zu stehen. Im Übrigen gilt das auch, wenn neue Vorgaben zu einem weiteren Personalbedarf in der Justiz führen sollten. Ich hoffe, dass uns als Parlament mit dieser Gesetzesinitiative auch der Startschuss zu einem fachlich konstruktiveren und praktikableren Umgang mit dem Strafvollzug in Schleswig-Holstein gelingt.“

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