Verfassungsschutz ist Frühwarnsystem unseres demokratischen Rechtsstaats

Am ersten Tag der November-Plenartagung befasste sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit einer Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes. Für die CDU-Fraktion sprach hierzu die Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann, die die Reform als „notwendiges Systemupdate“ für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung herausstellte. Das bisherige Gesetz sei nämlich so alt, dass es „aus einer Zeit stammt, in der Faxgeräte modern waren“, so Glißmann – digitale Kommunikation habe damals kaum eine Rolle gespielt. Heute jedoch seien die Bedrohungen vielfältiger, die politische Kriminalität auf einem Allzeithoch und Radikalisierungsprozesse meist digital geprägt. Dem Verfassungsschutz würden hierfür zunehmend die richtigen Instrumente fehlen.

Ein zentraler Bestandteil des neuen Entwurfs ist zunächst die Abkehr von der sogenannten Aggressionsklausel. Glißmann betonte, dass Radikalisierung oft nicht mit Gewalt beginne, sondern in zunächst harmloseren Verhaltensweisen, beispielsweise im Internet. Dies geschehe auch häufig unabhängig von Gruppierungen. Künftig sollen daher auch Einzelpersonen beobachtet werden können, die sich ohne erkennbare Zugehörigkeit zu einer Gruppe radikalisieren – insbesondere im Bereich des Islamismus und der Delegitimierung des Staates sei dies oft der Fall.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf der zunehmenden Anwerbung von Jugendlichen durch extremistische Gruppen. Glißmann warnte davor, dass Kinder und Jugendliche online sowie im persönlichen Umfeld zunehmend „manipuliert und ideologisch beeinflusst“ würden und dadurch selbst zur Gefahr werden könnten. Deshalb sei es richtig, die Altersgrenze für die regelhafte Beobachtung Minderjähriger von 16 auf 14 Jahre zu senken und in besonders begründeten Ausnahmefällen sogar Daten von Kindern speichern zu können.

Der Gesetzgeber hat laut Glißmann insgesamt sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz nicht „mit Werkzeugen von gestern“ arbeite. Daher verankert der Gesetzentwurf die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um verschlüsselte Kommunikation auszuwerten. Ebenso wird erstmals eine Rechtsgrundlage für Wohnraumüberwachung geschaffen – ein „scharfes Schwert“, das nur bei zwingender Notwendigkeit eingesetzt werden dürfe.

Auch die Datenverarbeitung wird modernisiert: Automatisierte Auswertungen sollen helfen, Zusammenhänge schneller zu erkennen. Zudem enthält der Entwurf eine eng begrenzte Grundlage für den Einsatz von künstlicher Intelligenz, was Glißmann als „vorausschauende Arbeit“ lobte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Datenübermittlung an andere Behörden. Datenschutz dürfe „kein Täter- oder gar Extremistenschutz“ sein, betonte Glißmann. Besonders relevant sei dies etwa für Waffenbehörden oder ausländerrechtliche Verfahren.

Glißmann stellte daher abschließend klar, dass die Komplexität der heutigen Bedrohungslage ein umfangreiches Gesetz erfordere. Der Entwurf biete eine „solide und rechtssichere Grundlage für einen zukunftsfähigen Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein“. Dieser wird nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

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