Transparenzregister für Grundsteuer-Hebesätze kommt

„Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben“, so hieß es bereits in einem Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW im Jahr 2018. Heute wurde im schleswig-holsteinischen Landtag wieder über die Grundsteuerreform gesprochen.

„Auch wenn wir uns lange über die Modelle gestritten haben, gibt es doch einen guten Grund-Konsens zur Grundsteuer in diesem Hause, nämlich, dass es bei einer Aufkommensneutralität der Grundsteuer in einer Kommune bleiben muss. Denn aufgrund der Reform soll es nicht zu einem künstlich höheren Gesamtaufkommen in einer Kommune kommen“, so der finanzpolitische Sprecher Ole-Christopher Plambeck in der heutigen Debatte. Dabei könne die Aufkommensneutralität nicht grundstücksscharf erfolgen. Es werde Grundstücke mit höherer, aber auch mit niedrigerer Grundsteuerbelastung geben.

Plambeck erinnerte an die drei Stufen der Grundsteuerermittlung: „Die erste Stufe ist die Ermittlung des Grundsteuerwertes, danach wird mit Anwendung der Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und auf dessen Basis anhand des gemeindlichen Hebesatzes dann die eigentliche Grundsteuer. Bisher lag die Steuermesszahl bei 3,5 Promille. Heute bei 0,31 bzw. 0,35 Promille. Das bedeutet, auch wenn der Grundsteuerwert aufgrund von Bodenrichtwerten und Lagen höher ist, wird bereits viel durch die Steuermesszahl wieder nach unten korrigiert. Das Thema Steuermesszahl wurde in der Vergangenheit bei den oft hitzigen Debatten, gerne mal außen vorgelassen.“

Um aber Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, werde das Land ein Transparenzregister schaffen, aus dem hervorgeht, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen, so der Finanzexperte. Dieses Transparenzregister schaffe Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. „Spätestens mit dem Haushaltserlass für die Kommunen, muss das Transparenzregister zur Verfügung stehen. Das wird wohl im September sein. Dann können die Kommunen im vierten Quartal die Hebesätze für 2025 beschließen“, so Plambeck.

Wichtig sei außerdem, dass es aufgrund dieser Reform keinen Nachteil im kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen untereinander geben dürfe.

Abschließend wies der Abgeordnete darf hin, dass es 2029 eine neue Feststellung der Grundsteuer geben werden. „Das unbedingte Ziel muss es sein, dass dann nicht jeder Steuerpflichtige wieder mühsam seine Unterlagen zusammensuchen muss und komplizierte Formulare ausfüllt, sondern die zuständigen Finanzämter sich die notwendigen Datenbesorgen. Die kommenden Jahre müssen wir dafür nutzen, um alle Voraussetzungen dafür zu schaffen“, forderte Plambeck.

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