Tierheime und Katzenkastration Thema im Landtag
Tierheime und Katzenkastration Thema im Landtag
Der Landtag widmete sich heute der Katzenkastration und der Situation von Tierheimen im Land. Den Anfang der geteilten Debatte machte unsere tierschutzpolitische Sprecherin Cornelia Schmachtenberg:
„Unsere Tierheime sind aktuell am Limit und wir haben in zahlreichen Landesteilen ein Problem mit zu vielen Katzen. Grund dafür ist sicherlich zum einen Corona. Denn in dieser Zeit wurden zahlreiche Tiere angeschafft, ohne an die Konsequenzen zu denken, die ein Tier immer mit sich bringt. Zum anderen ist die Tierärzte-Gebührenverordnung extrem gestiegen, was einige Tierhalter ans finanzielle Limit bringt. Dazu kommen regelmäßige Beschlagnahmungen von Animal-Hording-Vorfällen und von Beschlagnahmungen bei extrem schlechten Haltungsbedingungen.“
Schmachtenberg appellierte noch einmal an Tierhalterinnen und Tierhalter. Diese sollten im Vorhinein prüfen, ob sämtliche Ressourcen für eine erfolgreiche Tierhaltung vorhanden sind. Denn als Tierhalterin oder Tierhalter habe man Verantwortung.
Daher sei es nun auch wichtig, dass zeitnah die Bundesratsinitative zum illegalen Online-Tierhandel auf den Weg gebracht werde.
„Ein weiterer Weg für mehr Tierschutz und hin zu Eindämmung der freilaufenden, herrenlosen Katzen ist die Katzenkastrationsaktion, die nun bereits seit mehreren Jahren durchgeführt wird. So hat sich die Anzahl an freilebenden, herrenlosen Katzen in SH in den vergangenen Jahren um ca. 25.000 Tiere auf ca. 50.000 verringert.
Aber dennoch: Das Problem ist: Sie vermehren sich unkontrolliert, leiden häufig unter Krankheiten oder Hunger und haben natürlich auch einen Einfluss auf unsere Umwelt bzw. Singvögel.“
Doch auch unkastrierte Freigänger-Katzen, die in normalen Haushalten leben, stellten ein Problem dar. Denn in ihrer täglichen Freigängerzeit würden sie nicht nur nach Mäusen oder Vögeln jagen. Und das führe wiederrum zu einer ungewollten Vermehrung, zu einer Überforderung von Tierhalterinnen und Tierhalten und in der Folge zu einer Überlastung der Tierheime.
Daher stelle eine Katzenkastrationspflicht durchaus ein probates Mittel dar. Da die Situationen im Land jedoch völlig unterschiedlich seien, wolle man an der Kommunalen Hoheit festhalten.
„Ein weiterer Baustein ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Wird eine Katze in einem Tierheim als Fundtier abgegeben oder in einer Tierarztpraxis vorgestellt, vielleicht sogar weit weg von ihrem Heimatort, kann sie schnell wieder in ihr Zuhause zurück, wenn sie einen Mikro-Chip trägt und bei einer Haustierdatenbank registriert ist. Hier wollen wir uns auf Bundesebene für eine einheitliches Vorgehen einsetzen, damit eine Kennzeichnung nicht an der Landesgrenze aufhört.“
Im Weiteren Verlauf des Plenartages ging es dann um die Situation der Tierheime generell. Rixa Kleinschmit als Agrar- und Umweltexpertin der CDU erläuterte dahingehend die Situation.
„Die Arbeit der Tierheime und insbesondere des ehrenamtlichen Tierschutzes in diesem Land nötigt uns allen größten Respekt ab. In Tierheimen wird sich um Tiere gekümmert, die von Ihren Besitzern abgegeben wurden, weil diese sich nicht mehr kümmern konnten. Neben den abgegebenen Tieren steigt, insbesondere nach Ende der Corona-Pandemie, die Zahl der Fundtiere an. Als dritte Fallgruppe kommen die beschlagnahmten Tiere hinzu. Tiere, die unter erbärmlichen Zuständen von überforderten oder desinteressierten Haltern gehalten werden. Um all die abgegebenen und gefundenen Tiere kümmern sich die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tierheime und Einrichtungen des Tierschutzes, denen unserer aller Dank gebührt.
Aber mit bloßem Dank ist es natürlich nicht getan. In vielen Tierheimen fehlt es an allen Ecken und Enden. Aus diesem Grund werden seit dem Jahr 2018 auch Maßnahmen gem. der Tierheimrichtlinie gefördert. Diese eröffnet dem ehrenamtlichen Tierschutz Fördermittel für investive Maßnahmen, wie Umbau, Ausstattung und Ähnliches zu beantragen.
Das war ein Schritt in die richtige Richtung. Schaut man aber auf die blanken Zahlen, wird klar, dass die für die Tierheime zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt in sämtlichen Jahren seit 2018 zu großen Teilen nicht abgerufen worden sind. Exemplarisch zu nennen ist beispielsweise das Jahr 2019 in dem von den 850.000 € lediglich 110.000 € ihrem Zweck zugeführt werden konnten. Einzig im Jahr 2020 wurden von 800.000 € aus den entsprechenden Töpfen rund 500.000 € ausgeschöpft. In allen anderen Jahren lag die Quote leider unter 50 %.
Dies hat sicherlich auch mit den nötigen Kofinanzierungsmitteln, einzuhaltenden Fristen und der Tatsache, dass nicht überall investive Maßnahmen durchgeführt werden, zu tun. Doch dies können nicht die alleinigen Beweggründe sein.
Um diese Gründe herauszufinden und auszuräumen müssen wir uns die Tierheimrichtlinie genau ansehen und prüfen, ob diese im Sinne des grundsätzlichen Ansatzes verbessert werden kann“, so Kleinschmit.