Strengere Regeln als auf Bundesebene
Strengere Regeln als auf Bundesebene
In seiner Rede im Landtag ging heute der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch auf das neue Abgeordnetengesetz in Schleswig-Holstein ein. Obwohl in Schleswig-Holstein keinerlei Vorkommnisse wie etwa die Maskenaffäre im Bund zu verzeichnen seien, wolle man nicht hinter dessen Maßstäben zurückbleiben. Im Gegenteil: „Mit dem heutigen Gesetzentwurf würde ich sogar sagen, dass unsere Regelungen noch besser sind als die des Bundestages“, so Koch. Denn die Gesetzesinitiative werde von allen fünf Fraktionen gemeinsam getragen und stelle damit den breitestmöglichen Konsens dar. Zudem gehe sie aber auch in einer Reihe von Detailfragen ein.
Entscheidend sei aber die Gemeinsamkeit beider Gesetzvorhaben von Land und Bund: Für Abgeordnete sei es zukünftig unzulässig, die Interessen Dritter gegenüber der Regierung oder dem Parlament zu vertreten und sich dafür bezahlen zu lassen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Daneben würden einige weitere Sachverhalte geregelt, bei denen ebenfalls leicht der Verdacht entstehen könne, dass hier Einfluss auf die Abgeordneten genommen werden solle, so Koch.
„Um auch in diesen Fällen für größtmögliche Klarheit zu sorgen, haben wir uns um möglichst präzise Formulierungen bemüht und weichen deshalb an der ein oder anderen Stelle von der Bundesvorlage ab, sind also in Schleswig-Holstein sogar strenger als auf Bundesebene.
Ein weiterer Regelungskomplex lasse sich mit dem Stichwort „Auf Euro und Cent genau“ beschreiben – gemeint seien also die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten, berichtete der Fraktionsvorsitzende. Die auf Euro und Cent genaue Anzeigepflicht gegenüber dem Landtagspräsidenten besteht in Schleswig-Holstein bereits heute. Um die Missbrauchskontrolle zu erleichtern, werde zukünftig auch der Ältestenrat Einblick in diese Zahlen erhalten.
„Zudem gehen wir inhaltlich über die Anzeigepflichten des Bundestages hinaus, indem wir auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einbeziehen. Hier können nämlich genauso persönliche Interessen und Befangenheiten bestehen, wie bei der Ausübung von Nebentätigkeiten.
Anders als der Bundestag sehen wir für die Veröffentlichung allerdings weiterhin ein Stufenmodell vor, bei dem die Nebeneinkünfte eines Abgeordneten einer Einkommensstufe zugeordnet werden und anschließend diese Einkommensstufe veröffentlicht wird.“ Damit schütze man die Betriebs- und Vertragsgeheimnisse von Freiberuflern, Selbständigen und Landwirten, weil es wichtig sei, dass auch diese Berufsgruppen weiterhin im Landtag vertreten seien. Um die Interpretation der Einkommensstufen zu erleichtern und Missverständnissen vorzubeugen, werde man die Bandbreiten der Einkommensstufen jedoch erheblich reduzieren.