Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben
Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben
„Über Schleswig-Holstein verteilt gibt es 32 sogenannte Anlaufpraxen. Diese versorgen erkrankte Menschen im Umfang wie normale Hausarztpraxen, allerdings außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Sie decken damit einen erheblichen Teil der ambulanten Notfallversorgung ab. Rund 190.000 Patientinnen und Patienten nehmen diese Versorgungsmöglichkeit pro Jahr in Schleswig-Holstein in Anspruch“, stellte Hauke Hansen in seiner Rede zu Sozialversicherungen fest.
Die Ärztinnen und Ärzte, die diese 32 Anlaufpraxen am Laufen halten, ließen sich grob in zwei Gruppen gliedern.
75 Prozent seien niedergelassene Kolleginnen und Kollegen. 25 Prozent seien sogenannte Poolärzte, das sind ungefähr 450 Personen. Hierbei handele es sich zum Beispiel um angestellte Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder Medizinerinnen und Mediziner im Rentenalter ohne eigene Praxis. 30 Prozent aller Dienste in den Anlaufpraxen werden von diesen Poolärzten übernommen. Das seien rund 100.000 Stunden pro Jahr.
Nun habe das Bundessozialgericht am 24. Oktober aber ein weitreichendes Urteil gesprochen:
Die bisherige Gleichbehandlung bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die Seite an Seite mit den Poolärztinnen und Poolärzten in Anlaufpraxen arbeiten, sei nicht länger rechtmäßig. Zukünftig sollen für die Poolärzte Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden, die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen seien hiervon weiterhin befreit.
„In Schleswig-Holstein obliegt die Organisation der Anlaufpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, kurz KVSH. Die KVSH hat gerechnet und ermittelt, dass durch die Einführung der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte auf die KVSH Mehrkosten in Höhe von 3-5 Millionen Euro pro Jahr zukommen. Diese wären nach heutigem Stand vollständig aus dem Budget der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entrichten. Aus diesem Grund hat die KVSH allen 450 Poolärztinnen und Poolärzten landesweit zum 31.12.2023 gekündigt. Sollte es bei den Kündigungen bleiben, wären die Folgen vielschichtig und aus meiner Sicht gravierend.
Die KVSH hat am vorletzten Freitag allen gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen ein gemeinsames Informationsgespräch angeboten und eine Vielzahl von Details transparent gemacht. Ohne großen Presserummel, ohne viel TamTam. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar, so arbeitet man lösungsorientiert und vertrauensvoll zusammen. Das Gespräch hat mich auch in meiner Meinung bestätigt, dass durch eine Sozialversicherungspflicht ein riesiges Bürokratiemonster bei Abrechnungen entsteht und die Sozialkassen keine wesentlichen Mehreinnahmen generieren werden“, erklärte der Abgeordnete.
Dieses Gespräch habe Hansen auch gezeigt, dass die gemeinsame Initiative der CDU-Fraktionen aus Schleswig-Holstein, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst gut und richtig war und auch der ihnen jetzt zur Beratung vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, Grünen, FDP, SPD und SSW unter Abwägung aller Aspekte der einzige sinnvolle Weg sei.