Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch das Kita-Vorschaltgesetz
Katja Rathje-Hoffmann, die kitapolitische Sprecherin der CDU, hat heute das Kita-Vorschaltgesetz vorgestellt.
Ein zentraler Punkt in der Diskussion um die Kita-Reform sei das Finanzierungssystem gewesen. Die Träger hätten sich von Anfang an für das bestehende System der Defizitübernahme durch die Standortkommune ausgesprochen. Dieses System habe sich bewährt und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Kommunen und den freien Trägern geschaffen. Ursprünglich war geplant, ab 2025 auf ein pauschales Finanzierungssystem umzustellen, was jedoch auf heftige Kritik der Kommunen und freien Träger stieß.
Rathje-Hoffmann hob hervor, dass die CDU diese Kritik ernst genommen habe. „Deshalb wird nun das Übergangssystem zum Zielsystem werden,“ sagte sie. Um die Finanzierungslogik rechtssicher zu gestalten, sei es notwendig, ein Vorschaltgesetz zu verabschieden. Dies werde die Grundlage für die Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern und den Standortkommunen im Land bilden.
Besonders wichtig sei die Formulierung im neuen Gesetz, dass bei der Bemessung der Fördermittel keine Eigenmittel des Einrichtungsträgers einkalkuliert werden dürfen. „Diese Formulierung ist aus unserer Sicht und der Sicht der LAG sehr hilfreich und konkret,“ betonte Rathje-Hoffmann. Das Vorschaltgesetz biete Schutz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und verhindere eine finanzielle Überforderung der freien Träger.
Die erneute Befristung des Gesetzes von 2025 auf 2030 begründete Rathje-Hoffmann damit, dass viele Passagen im alten Kitagesetz auf diese Jahreszahl Bezug nehmen. Eine komplette Anpassung werde im Gesetzentwurf zur Novelle umgesetzt, nicht jedoch im Vorschaltgesetz, da dies zu aufwändig wäre. „Es gilt wie immer der Grundsatz: Gründlichkeit kommt vor Schnelligkeit!“ stellte sie klar.
Rathje-Hoffmann ging auch auf den 10-Punkte-Plan der Koalition ein, der im Rahmen des neuen Kitagesetzes umgesetzt werden soll. Dieser Plan beinhaltet unter anderem die Schließung der durch die Evaluation aufgedeckten Finanzierungslücke von 120 Millionen Euro durch mehr Geld vom Land und den Kommunen, die bessere personelle Ausstattung von eingruppigen Kitas, die finanzielle Beteiligung des Landes am Bruttoweihnachtsgeld der Beschäftigten, die Stärkung der Kindertagespflege und den Einsatz eines neuen flexiblen Anstellungsschlüssels für das Personal in den Einrichtungen. „Damit werden wir das Personal effektiver einsetzen können und verhindern somit ungewollte Schließungen,“ erklärte sie.
Ziel sei es, weg vom starren Betreuungsschlüssel hin zu einem flexiblen Anstellungsschlüssel zu gehen, wie es bereits in Bayern erfolgreich praktiziert werde. Dies werde zum Bürokratieabbau beitragen, ohne die Eltern durch Beitragserhöhungen zu belasten. „Für ein noch besseres Kita-Gesetz,“ schloss Rathje-Hoffmann ihre Rede.