Recht auf frühkindliche Betreuung für alle

Recht auf frühkindliche Betreuung für alle

„Seit mehr als 2 Monate haben wir Krieg in Europa – in der Ukraine.

Die Folgen dieses Krieges, Putins Angriffskrieges, spüren wir ganz deutlich. Etwa 12 Mio. Ukrainerinnen und Ukrainer sind in Europa auf der Flucht vor diesem Horror“, so die sozialpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann in ihrer heutigen Rede.

Es seien viele Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder. In Schleswig-Holstein bedeute das im Kitabereich, dass man sich auf etwa 3.300 bis 4.400 zusätzliche Kinder einstellen müsse.

Um diese Kinder wolle man sich kümmern und ihnen und ihren Eltern helfen. Dafür gebe es zunächst niedrigschwellige Angebote in Wohnortnähe, wie Spielkreise, Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen.

Nach drei Monaten greife dann der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

„Deswegen haben wir nach kurzfristigen und pragmatischen Lösungen gesucht und planen nun Folgendes für Kinder, die länger bei uns bleiben werden:

Es geht um Angebote im Kita-Regelsystem der frühkindlichen Betreuung und Bildung.

Um kurzfristig Kitabetreuungsplätze zu schaffen, planen wir befristet bis Juli 2023 die maximale Gruppenbelegung um drei Kinder auf 25 Kinder zu erhöhen.

  • Das kann aber nur erfolgen, wenn die Kitagruppe den vollen Personalschlüssel von 2 Fachkräften erfüllt
  • Die Heimaufsicht ihre Zustimmung zur Ausnahmeregelung gibt
  • Die Elternvertretung und der Kita-Beirat rechtzeitig beteiligt und informiert werden
  • Der Kita-Träger zustimmt
  • Die Standortgemeinde ihr ok dazu abgibt
  • Und die pädagogischen Fachkräfte durch eine zusätzliche Betreuungskraft für mindestens eine halbe Stelle in der betroffenen Gruppe entlastet werden

Diese Ausnahmegenehmigung zur Gruppenerweiterung ist nur möglich, wenn zusätzlicher Bedarf durch geflüchtete Kinder besteht und ist befristet und gilt nur bis zum Ende des nächsten Kitajahres.

Um alle Kinder gleich zu behandeln, ist es natürlich auch möglich, grundsätzlich auch nicht geflüchtete Kinder bei dieser Gruppenerweiterung zu berücksichtigen.

„Die aktuelle Gesetzesänderung ist leider notwendig, weil wir kurzfristig keine schnellen Alternativen haben“, so Rathje-Hoffmann.

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