Pflegeeltern stärken und wertschätzen - Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld
In der heutigen Landtagssitzung wurde interfraktioneller Antrag (Drs. 1876) debattiert, der die Einführung des Elterngeldes auch für Pflegefamilien fordert. Demnach solle sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen. Für die CDU-Landtagsfraktion sprach die familienpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand.
„Auf Initiative der SSW-Fraktion liegt uns heute der interfraktionelle Antrag zur Einführung des Elterngeldes auch für Pflegefamilien vor. Zur Begründung geben Sie in Ihrem Antrag an, dass die Pflegepersonen ihre Arbeitszeit gerade in der Anfangsphase nach der Aufnahme eines Pflegekindes mit deutlicher oder sogar vollständiger Reduzierung rechnen müssen. Nur so könne man dem Kind das Einleben in der neuen Familie erleichtern“, so Hildbrand.
Die CDU-Fraktion teile diese Analyse und unterstütze folglich den Antrag. Pflegeeltern hätten einen unschätzbaren Wert für betroffene Kinder. „Jetzt könnte man natürlich die Frage stellen, ob die Pflegeeltern ohne das Elterngeld wirklich massiv benachteiligt sind. Denn anders als die leiblichen Eltern bekommen Pflegeeltern für das aufgenommene Kind, monatliche Pauschalbeträge.“, so die Lübecker Abgeordnete.
Diese lägen zwischen 1.151 Euro bei kleinen Kindern zwischen 0 und 6 Jahren und 1.445 Euro bei den 12–18-Jährigen. Hinzu kämen die Erstattung der Beiträge für die Unfallversicherung der pflegenden Personen von rund 200 Euro pro Jahr sowie Beiträge für deren Altersvorsorge. Bei größeren Ausgaben wie religiösen Festen oder die Einschulung seien auf Antrag Zuschüsse für Pflegefamilien möglich. Privatversicherte bekämen die Kosten für die Versicherung des Pflegekindes vom Jugendamt erstattet.
„Wenn man alle diese Zahlen zusammenrechnet, könnte man ins Grübeln kommen.
Zumindest gilt das für leibliche Eltern, die keine 1.445 Euro oder mehr für ihre Kinder im Monat ausgeben können. Die Frage an dieser Stelle ist allerdings nicht, wie wir die Höhe der Zahlungen begründen, sondern warum diese Höhe und das zusätzliche Elterngeld von enorm wichtiger Bedeutung sind“, so Hildebrand.
Die Arbeit als Pflegeeltern müsse attraktiv sein und angemessen wertgeschätzt werden. Dabei spiele auch die finanzielle Ausstattung eine entscheidende Rolle. Das Elterngeld könne diese nachhaltig erweitern.
„Das Elterngeld bemisst sich in seiner Höhe am Einkommen der Eltern und wird zeitlich befristet gezahlt. Für leibliche, aber auch Pflegeeltern ist diese Summe ein Betrag, der die reduzierte oder zeitweise gänzlich entfallende Berufstätigkeit ein Stück weit kompensieren soll. Und warum sollten Pflegeeltern, die ein Baby aus belasteten Verhältnissen bei sich aufnehmen, dieses Geld nicht bekommen?“, so Hildebrand abschließend.