Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt unverzichtbar

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt unverzichtbar

Heute debattierte der schleswig-holsteinische Landtag auch über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Für die CDU-Fraktion Dr. Hermann Junghans als medienpolitischer Sprecher. Er betonte zunächst die Bedeutung einer allgemein anerkannten Informationsbasis für den öffentlichen Diskurs, insbesondere in Zeiten eines zunehmenden Populismus.

Junghans begrüßte, dass sich beide vorliegenden Anträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen. Er betonte, dass Sparsamkeit und Transparenz wichtig seien, warnte jedoch vor populistischen Ansichten hinsichtlich der GEZ-Beiträge wie die derzeit diskutierte Erhöhung um 58 Cent: „Natürlich müssen solche Erhöhungen hinterfragt werden. Wenn man aber nach kritischer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass sie gerechtfertigt sind, muss man sie auch offensiv verteidigen.“

Der ÖRR erhalte im Gegenzug die Möglichkeit, werbefreier zu agieren und qualitativ hochwertige Inhalte zu bieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Rede war die Angemessenheit der Intendantenbezüge. Junghans schlug vor, diese an den Bezügen von Ministerpräsidenten zu orientieren, betonte jedoch, dass marktgerechte Ergebnisse und Transparenz entscheidend seien.

Junghans äußerte sich auch zu den Forderungen der FDP nach mehr Kontrolle durch geeignete Dritte und die Landesrechnungshöfe. Er stellte klar, dass die Landesrechnungshöfe bereits für die Prüfung der Jahresabschlüsse zuständig seien und die Stärkung der Rundfunk- und Verwaltungsräte als Kontrollinstanzen sinnvoll sei. Auch die Einführung einer Institution ähnlich dem Deutschen Presserat für den Rundfunk könne geprüft werden.

Junghans betonte die Bedeutung von DAB+ als Vertriebsweg und die Notwendigkeit gemeinsamer technischer Plattformen zur Kosteneffizienz. Er hinterfragte die Notwendigkeit eigener Landesrundfunkanstalten für die kleinsten Bundesländer, betonte jedoch, dass dies in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesregierungen und -parlamente falle.

Abschließend unterstrich Junghans die Notwendigkeit, die Zugänglichkeit zu Wissen und historischen Quellen zu verbessern. Er schlug vor, für die Mediatheken des ÖRR Regeln ähnlich denen für andere Archivalien zu entwickeln.

Abschließend fasst Junghans zusammen: „Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, glauben aber nicht an die eine große Reform, sondern an die stetige Weiterentwicklung der Strukturen.“

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