Neue Instrumente für die Perspektive einer besseren Entschädigung notwendig
Der Abgeordnete Klaus Jensen betonte bereits zu Beginn seiner Rede, dass das Thema Gänsefraßschäden und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft ein Thema sei, mit dem er sich nun bereits seit gut neun Jahren beschäftige, seit er im Landtag anfing.
Bereits im Mai 2016 habe es einen Antrag der CDU-Fraktion gegeben, der vom Agrar- und Umweltausschuss einstimmig mit dem Ziel, ein Handlungskonzept für Gänsefraßschäden und Vertragsnaturschutzmodelle, einen Gänsemanagementplan für die schleswig-holsteinische Westküste zu entwickeln, beschlossen worden war. Aus heutiger Sicht sei dies nur in Teilen gelungen, wie zum Beispiel durch das Vertragsmodell für durchziehende Vogelarten in einer definierten Gebietskulisse. Ein wirksames Management der aufwachsenden Gänsepopulationen sei bisher nicht erreicht worden.
„Neben den schon länger stationären Graugänsen sind gerade in den letzten Tagen wieder große Schwärme von Nonnengänsen angekommen, die auch durch eine deutlich längere Verweildauer zu deutlich größeren Schäden auf den Kulturflächen beitragen“, erklärte Jensen, „Und es ist wirklich nicht nur so „daher gesagt“, dass diese Zustände für viele betroffene Landwirte ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen können.“
Um zu einer Lösung des Problems zu kommen müssten folgende Punkte einfacher und besser geregelt werden:
„1.Die Reduzierung der Eier durch intensiveres Absammeln der Gelege.
2.Das Antragsverfahren für Abschussgenehmigungen insbesondere der Nonnengans soll beschleunigt und vereinfacht und jagdrechtliche Regelungen dafür weiter angepasst werden.
3.Bei der Beseitigung nicht verwertbarer Kadaver wird von der Landesregierung Unterstützung angeboten, falls die dabei entstehenden Kosten dem Ausnutzen der vorhandenen Abschlussmöglichkeiten entgegenstehen.
Ich möchte einen weiteren Punkt hervorheben, der in unserem Antrag formuliert ist: Die finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe durch den Vertragsnaturschutz soll durch die Entwicklung neuer Instrumente weiterentwickelt werden, um im Rahmen der neuen Förderperiode ab 2023 die Fraßschäden finanziell gezielter zu kompensieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der zumindest in der Perspektive eine bessere Entschädigung erwarten lässt.“
Der Abgeordnete fügte hinzu: „Ich möchte hier und heute meine Erwartungen äußern, dass diese vorgetragenen Dinge auch zügig umgesetzt werden. Hier ist natürlich das Ministerium in der Pflicht, u.a. mit den Unteren und Oberen Naturschutz- und Jagdbehörden. Aber wir sind neben den Landwirten auch auf das Mitwirken der Jägerschaft und des Naturschutzes angewiesen, um zu besseren Lösungen zu kommen. Dazu möchte ich alle Beteiligten ermuntern.“