Musikschulfördergesetz sichert musikalische Bildung

„Musik ist so vielseitig – ob Klassik, Jazz, Pop, Rock oder Schlager – Musik erreicht uns emotional. Konzerte und Festivals sind prägend für unser Land. Das soll so bleiben“, so die kulturpolitische Sprecherin, Anette Röttger, in der Landtagsdebatte zur ersten Lesung des Musikschulfördergesetzes.

Die 22 staatlich anerkannten Musikschulen in Schleswig-Holstein stehen vor großen Herausforderungen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts verpflichtet die Musikschulen dazu, Dozenten fest anzustellen, anstatt sie auf Honorarbasis zu beschäftigen – eine Entscheidung, die die Personalkosten erheblich erhöht hat. Hinzu kommt eine sinkende Zahl an Musiklehrern in den allgemeinbildenden Schulen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung der Musikschulen eingebracht (Drucksache 20/2915).

„Der Gesetzentwurf definiert verbindliche Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung für ‚staatlich anerkannte Musikschulen‘. Außerdem wollen wir, dass unsere Musikschulen ab 2026 flächendeckend feste Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen. Auch dazu dient das Gesetz“, erläutert Anette Röttger zwei zentrale Punkte des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf begegnet auch den finanziellen Herausforderungen der Musikschulen – trotz angespannter Haushaltslage. Hierzu sagte die kulturpolitische Sprecherin: „Unsere Musikschulen benötigen mehr finanzielle Planungssicherheit. Während das Land trotz angespannter Haushaltslage bereits mit dem Haushalt 2025 die Förderung der Musikschulen von 1,13 Millionen Euro um 1 Million Euro annähernd verdoppelt hat, sind auch die Kommunen und andere Spender aufgefordert, sich finanziell an den Musikschulen zu beteiligen.“

Der schleswig-holsteinische Landtag hat den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Nun wird er in den zuständigen Ausschüssen weiter diskutiert, bevor er nach der zweiten Lesung voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft tritt.

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