Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz geben wir Gas

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz geben wir Gas

Der wirtschaftspolitische Sprecher Lukas Kilian sagte heute in der Debatte über Planungsbeschleunigung: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Planungsverfahren beschleunigen wollen. Die Landesregierung hat daher ein Normenscreening durchgeführt und sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht Beschleunigungspotentiale gesucht. Das Ergebnis wurde im Bericht der Landesregierung über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotentiale vorgestellt.

„Heute liegt der Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung vor und man kann feststellen: Schwarz-Grün beschleunigt.“

Kampfmittelräumungen, archäologische Untersuchungen und Bergungen starte man nun früher. Gerade die Kampfmittelräumungen führten oft zu langen Wartezeiten. Hier hätte man schon aufgestockt. Jetzt dürften sie auch frühzeitig beginnen. Das spare Zeit und das sei gut so.

Es gebe nun kein Planfeststellungsbeschluss mehr im Zuge des Wiederaufbaus einer Straße nach einer Naturkatastrophe – wer eine zerstörte Straße wiederaufbaue, der brauche alle Möglichkeiten der Beschleunigung.

„Wir geben sie frei.“

Der Erörterungstermin bei Bau von Gemeinde-, Kreis- oder Landesstraßen falle weg.

„Mein Fazit: Kürzer, straffer, schöner!“, so Kilian.

Neu und richtig sei § 40g mit der Überschrift Rechtsbehelfe, betonte Kilian. Der neue § 40g heiße zusammengefasst: Vorfahrt für Landesstraßen.

„Viele hätten es Schwarz-Grün nicht zugetraut, aber wir machen es: Im Landesnaturschutzgesetz wird die materielle Präklusion wieder eingeführt. § 19 Abs. 9 neu zeigt, dass Schwarz-Grün wirkt. Wir wollen aktiven Umwelt- und Naturschutz – aber eben nicht als Instrument, das noch Jahre später Bauvorhaben blockieren kann. Deswegen freue ich mich auf die Änderung.“

Die Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes werde erweitert. Zukünftig sollten bei Neu- und Ausbau von straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen bis zu 5 Kilometer in weiten Teilen eine standortbezogene Umwelt-Verträglichkeits-Vorprüfung entfallen. Gemeinden und Kreise würden so entlastet, umfangreiche und langwierige Gutachten brauche es nicht mehr.

„Mit all diesen Maßnahmen beschleunigen wir da, wo wir es können.“

Da wo Bundesrecht oder sogar Unionsrecht im Weg stehe, müssten andere ihre Hausaufgaben machen.

„Mit unserem Gesetz zur Planungsbeschleunigung machen wir das, was wir im Land tun können und geben Gas“, so der Abgeordnete abschließend.

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