Landtag macht mit breiter Mehrheit Weg für Ukraine-Notkredit frei

Sie möchten das YouTube-Video ansehen?
Wenn Sie dieses eingebettete YouTube-Video auf dieser Seite ansehen möchten, werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber gesendet. Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann. Bitte stimmen Sie der Verwendung von Marketing-Cookies zu, um den Inhalt anzuzeigen.
Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Landtag macht mit breiter Mehrheit Weg für Ukraine-Notkredit frei

Mit einer überfraktionellen Mehrheit von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW hat der Landtag heute mit einem Antrag dieser vier Fraktionen (Drs. 20/431 (neu)) die außergewöhnliche Notsituation mit Blick auf die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und seine Folgen für die Energiemärkte festgestellt. Damit hat der Landtag gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung den Weg frei gemacht, den bereits im April beschlossenen Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um bis zu einer Milliarde Euro zusätzlich aufzustocken.

In der Plenardebatte dazu würdigte Der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch die Mitarbeit der Oppositionsfraktionen von SPD und SSW, die in dieser Krise Verantwortung übernehmen und diesen Notkredit gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen verabschiedet haben. An der Notsituation, die man im April – damals noch einstimmig – getroffen habe, habe sich bis heute nicht geändert. „Ganz im Gegenteil: Die direkten und indirekten Belastungen für den Landeshaushalt sind zwischenzeitlich erheblich gewachsen, weshalb der Notkreditrahmen um eine Milliarde auf dann 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden soll“, so Tobias Koch.

Besondere Auszeichnung für Schleswig-Holstein sei dabei, dass man in Krisenzeiten zusammenstehe. Wie schon in der Corona-Pandemie übernähmen auch in der jetzigen Krise Regierungs- und Oppositionsfraktionen gleichermaßen Verantwortung. „Mein Dank dafür gilt den Fraktionen von SPD und SSW. Das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit“, so Koch weiter.

Koch stellte in der Debatte heraus, dass sich das Land nach der jüngsten Steuerschätzung zwar über steigende Steuereinnahmen freuen könne, diese aber mitnichten zur Bewältigung der Folgen des Krieges ausreichten. Die gute Botschaft der Steuerschätzung sei immerhin der damit verbundene Verzicht auf neue Schulden aus dem Corona-Notkredit und die vollständige Tilgung des Konjunkturkredites. „Wer, bitte schön, hätte zu Beginn der Corona-Krise gedacht, dass wir den aufgenommenen Konjunkturkredit über 700 Millionen Euro innerhalb von nur zwei Jahren vollständig zurückzahlen können?“, so der Fraktionschef und Finanzexperte.

Vor allem sei die Aufstockung des Notkredits notwendig, da die aus dem Ukraine-Krieg resultierenden Lasten auch im kommenden Jahr nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. Absehbar ergeben sich für den Landeshaushalt durch die Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets, durch den Abbau der Kalten Progression, durch die Erhöhung des Kindergelds, durch steigende Zinsen, durch den diesjährigen Tarifabschluss für Beschäftigte im Kita-Bereich, der die Tätigkeit der Sozial- und Erziehungsdienste bewusst aufwertet, durch steigende Schülerzahlen und durch stark steigende Ausgaben für die Eingliederungshilfe absehbar enorme Herausforderungen.

„Mit der Aufstockung des Notkredites um 1 Milliarde Euro sorgen wir entsprechend vor, damit unser Land in diesen Krisenzeiten jederzeit handlungsfähig bleibt. Für uns als CDU-Fraktion ist dabei aber auch klar: Der Ukraine-Notkredit wird genauso wie der Corona-Notkredit nur so weit in Anspruch genommen, wie es die Lage zum jeweiligen Zeitpunkt erfordert. Der Ukraine-Notkredit ist also keine Blankovollmacht, sondern es bedarf in jedem Einzelfall einer parlamentarischen Zustimmung“, so Koch in seiner Rede weiter.

Die nicht benötigten Mittel werden Ende 2024 für eine Sondertilgung eingesetzt. Ebenfalls im Jahr 2024 beginnt die Tilgung des Corona-Notkredites mit dem aufgrund des reduzierten Kreditvolumens angepassten Tilgungsbetrag von 30 Millionen Euro. Zwei Jahre später steigt dieser Tilgungsbetrag dann auf 50 Millionen Euro jährlich, um damit auch den Ukraine-Notkredit zurückzuzahlen.

„Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine treffen uns hart und sind noch weitaus gravierender als die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Mit 1,4 Milliarden Euro beträgt der Ukraine-Notkredit dennoch nur rund ein Viertel des in der Corona-Pandemie beschlossenen Notkredites. Auch dieser Vergleich zeigt, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen“, so Koch abschließend.

Pressemitteilungen filtern