Landtag debattiert über Abwasserdichtheitsprüfungen
Landtag debattiert über Abwasserdichtheitsprüfungen
„Der FDP-Antrag verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und schadet der Umwelt“, leitet Sönke Siebke in seiner ersten Rede im schleswig-holsteinischen Landtag ein. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion die gesetzlichen Regelungen zur Abwasserdichtheitsprüfung zu ändern.
Siebke erklärte: „Durch den Antrag der FDP-Fraktion soll die Verpflichtung zur wiederholten Durchführung einer landesweiten Abwasserdichtigkeitsprüfung abgeschafft werden. Es soll nur in begründeten Fällen des Verdachts auf Undichtigkeiten, bei Neubauvorhaben sowie bei wesentlichen Änderungen der Dichtigkeitsnachweis erbracht werden.“
Als Konsequenzen dieser Forderungen zeigte Siebke auf, dass nur noch massive Schäden auffallen würden, jedoch kleinere unbemerkt blieben. Dies würde zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers führen.
„Die Gewissheit des Grundstückseigentümers, eine intakte, voll funktionsfähige Abwasserleitung zu betreiben und nicht an Austrägen, die das Grundwasser verunreinigen, beteiligt zu sein, sollte Motivation genug sein, diese Prüfung - je nach Haushaltslage – durchzuführen“, betont Siebke abschließend.
Der Antrag der FDP wurde letztlich abgelehnt.