Landtag beschließt Änderung des Hochschulgesetzes

Schleswig-Holstein ist ein starker Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Die Hochschulen und Universitäten sind breit aufgestellt, leistungsfähig und tragen entscheidend zu Innovation, Qualifizierung und gesellschaftlichem Fortschritt bei. Der Landtag debattierte daher am Donnerstag eine Änderung des Hochschulgesetzes, mit dem Forschung, Lehre und künstlerische Ausbildung gezielt weiter gestärkt werden sollen.

In Vertretung für die erkrankte Abgeordnete Wiebke Zweig erklärte Dr. Hermann Junghans in der Debatte: „Wir verfolgen mit der Gesetzesänderung einen modernen und ausgewogenen Ansatz: exzellent in der Sache, verantwortungsvoll in der Umsetzung und tragfähig in der Finanzierung.“

Um die Qualität dauerhaft zu sichern, müsse man auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehöre der ehrliche Blick auf ein finanzierbares Gesamtsystem.

„Eine moderate Beteiligung der Studierenden an den entstehenden Verwaltungskosten ist hierfür ein geeignetes Instrument. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Studiengebühren, sondern um einen Kostenbeitrag im eigentlichen Wortsinne – also um eine Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwendungen.“

Für diejenigen, denen der Beitrag nachweislich nicht zuzumuten ist, richte man über das Studentenwerk eine Härtefallregelung ein.

„Wir gehen damit insgesamt einen Weg, den alle anderen Nord-Länder schon längst vor uns beschritten haben und sichern die Hochschulfinanzierung langfristig ab.“

Gleichzeitig sei der Abbau unnötiger Bürokratie eine zentrale Voraussetzung für ein leistungsfähiges und flexibles Hochschulsystem. Dazu gehöre auch, die Pflicht zu vergleichenden Gutachten im Berufungsverfahren spürbar zu lockern, ohne dabei die Qualität der Auswahl zu gefährden. Darüber hinaus setze das Land konsequent auf mehr Kooperation und eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen.

Nicht praxisgerecht sei auch die bisherige starre 12-Monats-Grenze bei der Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Hochschulen müssen in der Lage sein, flexibel auf Personalbedarf und tarifliche Entwicklungen zu reagieren, ohne durch langwierige Neubesetzungsverfahren an Leistungsfähigkeit zu verlieren.

Auch beim Zugang zum Masterstudiengang im Fach Architektur sei eine Reform geboten. Die Einführung einer gestalterischen Eignungsprüfung eröffne geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zu einem Masterstudium und sichere zugleich das hohe qualitative Niveau dieser Studiengänge.

Schließlich müsse man auch die besonderen Anforderungen künstlerischer Hochschulen stärker berücksichtigen. Um ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, schaffe man mit der Einführung einer hybriden postgradualen Phase neue Perspektiven.

„Wir wollen nicht nur, wir müssen die Herausforderungen unseres Hochschulsystems ernst nehmen und entschlossen angehen, um national wie international wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher erwarten wir im kommenden Jahr noch eine große Reform des Hochschulgesetzes, in dem unter anderem auch die Empfehlungen des Gutachtens des Wissenschaftsrates aufgegriffen werden“, so Junghans abschließend.

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