Landtag berät über Sondervermögen für Schlickgelder

Landtag berät über Sondervermögen für Schlickgelder

In erster Lesung hat der Landtag heute über einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur und damit über die zukünftige Verwendung der sogenannten Schlickgelder debattiert.

Die umweltpolitische Sprecherin Cornelia Schmachtenberg erklärte zu Beginn ihrer Rede: „Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf, der ein Sondervermögen zur Verwaltung der Schlickgelder vorsieht.“

Bisher wurden die freiwilligen Zahlungen, die die Hansestadt Hamburg als Ausgleich für die Verklappung des Elbschlicks an Tonne E3 geleistet hat, unmittelbar an die Nationalparkstiftung gezahlt. Ohne, dass das schleswig-holsteinische Parlament auf die Verwendung Einfluss nehmen konnte.

„Vor diesem Hintergrund wurde in der letzten Legislatur gemeinsam beschlossen, dieses Vorgehen zu beenden und ein Sondervermögen für die Verwendung der sogenannten Schlickgelder einzurichten.“ Diesen Beschluss begrüße man nach wie vor ausdrücklich. Nun gehe es mit dem Gesetz um die aktive Ausgestaltung dieses Sondervermögens.

Die Abgeordnete blickte zunächst auf die Vereinbarung mit Hamburg, da diese für den Hintergrund und die Gesamtstrategie durchaus entscheidend sei. „So wurde zwischen Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg vereinbart, dass nunmehr 7 Euro pro Tonne Schlick bezahlt werden und das sind immerhin 2 Euro mehr als in der letzten Vereinbarung.

In diesem Gesetzentwurf war es uns von großer Bedeutung, dass die Mittel direkt der Westküste zugutekommen. Denn die Region ist am stärksten von den Auswirkungen der Verklappung betroffen, sodass es nur folgerichtig ist, dass die Mittel prioritär für diese Region verwendet werden“, so die Umweltpolitikerin.

Die Mittel im Sondervermögen sollen für die Förderung des Biotopverbundes, für die Krabben- und Küstenfischerei, die Biodiversitätsstrategie und die ökologische Weiterentwicklung von Häfen genutzt werden. So zum Beispiel für Landstromanlagen, Anbindungen ans Schienennetz, zur Emissionsminderung und Vieles mehr.

„Uns war es wichtig, dass die Gelder dort angekommen, wo auch die Nachteile der Verklappung zu spüren sind: Sei es der Naturschutz, die Häfen oder Fischerei. Wichtig ist, dass die Folgewirkungen ausgeglichen werden“, so Schmachtenberg.

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