Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten

Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten

„Das Leiden ungewollt kinderloser Paare ist groß – und viele Paare, die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, reden zumeist nicht darüber, weil sie sich für ihr scheinbares Unvermögen schämen“, so Katja Rathje Hoffman in ihrer Rede.

In Deutschland sind schätzungsweise 15 bis 20% der Frauen ungewollt kinderlos. Als Ursache dafür sehen Fachleute unter anderem das Älterwerden der Erstgebärenden. Das Durchschnittsalter erstgebärender Frauen lag 1987 bei 24 Jahren und 2012 schon bei 29 Jahren – mit steigender Tendenz.

Zur Erfüllung des Kinderwunsches sind Paare auf medizinische Hilfe angewiesen, wobei in Deutschland die künstliche Befruchtung eine große Rolle spielt. Die Wahrscheinlichkeit durch diese eine Schwangerschaft zu erzielen liegt zwischen 27 und 32% Und die sogenannte „Baby-Take-away“ Quote liegt bei 20%. 2004 wurde dann die 50%-Selbstbeteiligung eingeführt welche zum Rückgang der Hälfte der künstlichen Befruchtung führte. Das Gesundheitssystem in Deutschland wurde dadurch um 100 Mio. Euro entlastet. Doch dies führte neben psychischen Belastungen auch zu großen finanziellen Belastungen bei Betroffenen. Untersuchungen zur Ergründung der Unfruchtbarkeit und die hormonellen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch nicht die eigentlichen künstlichen Befruchtungen, diese werden von jeder Krankenkasse nur zur Hälfte übernommen.

Der Bund möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung geht. Daher gewährt er gemeinsam mit zehn Bundesländern heterosexuellen Paaren, die miteinander verheiratet sind, einen Zuschuss von bis zu 50% des Eigenanteils, wenn sich die jeweiligen Bundesländer an der Förderung beteiligen. Doch hier tun sich, für Betroffene kaum nachvollziehbare, große Unterschiede auf. Denn die Förderung liegt zwischen null und 50% vom Eigenanteil – je nach Wohnort der Betroffenen.

Und genau da will die CDU-Landtagsfraktion ansetzen, erklärt Katja Rathje-Hoffmann: „Wir bitten die Landesregierung sich für eine bundeseinheitliche Regelung für eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen einzusetzen.“ Diese solle dann für verheiratete hetero- und gleichgeschlechtliche und nicht verheiratete Paare, sowie Alleinstehende gelten, sofern den andere gesetzliche Regelungen nicht im Wege stehen.

Die Sozialpolitikerin weiter: „Zudem soll auf Bundesebene geprüft werden, ob der Altersunterschied und die Altersgrenze bei Frauen mit 40 Jahren und bei Männern mit 50 Jahren noch gerechtfertigt sind, oder ob es hier zu einer Anpassung kommen kann.“

„Denn, jedes Kind zählt für die Zukunft!“, so Katja Rathje Hoffmann abschließend.

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