Jamaika steht für die Schaffung bezahlbaren Wohnungseigentums
Jamaika steht für die Schaffung bezahlbaren Wohnungseigentums
Der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion reagierte heute auf den Antrag der SPD, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Verordnungsermächtigungen nach § 201a und § 250 Baugesetzbuch auszuschöpfen, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein die Anwendung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz neu geschaffenen Instrumente zu ermöglichen.
Für Jamaika stehe insbesondere die Schaffung ausreichend bezahlbaren Wohnraumes in allen Landesteilen im Mittelpunkt der Bemühungen. Es gelinge vor allen Dingen durch den kontinuierlich steigenden Einsatz von Landesmitteln und unter Mithilfe finanzieller Mittel des Bundes die Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau im Land stetig zu steigern. Dabei werde großer Wert auf die enge Kooperation und den Austausch mit allen im Wohnungsbau tätigen Akteuren gelegt.
So geschehen kürzlich auf der Insel Sylt im Bereich der Gemeinde List mit einem Großprojekt zum Bau von bezahlbarem Dauerwohnraum. Trotz erheblichen Widerstandes könnten jetzt zahlreiche zusätzliche Wohneinheiten erstellt werden, die auch und gerade für Normalverdiener bezahlbar seien. Viele weitere positive Wohnbauprojekte würden zurzeit auch in den Kreisen im Hamburger Umland und in der Hansestadt Lübeck geplant und umgesetzt.
Das gelte jedoch nicht für die Landeshauptstadt Kiel mit ihrer schwerfälligen Wohnbauplanung. So habe gerade erst ein Investor nach insgesamt 15 Jahren Vorbereitungszeit das derzeit größte Neubauprojekt der Landeshauptstadt entnervt und verzweifelt aufgegeben, berichtete Lehnert. Dies sei leider nur ein Beispiel für die verfehlte Wohnungsbaupolitik der SPD in Kiel. Nicht nur der voreilige und zu Schleuderpreisen durchgeführte Ausverkauf des städtischen Wohneigentums in der Vergangenheit, sondern auch die endlos erscheinende bürokratische Blockade einer zukunftsgerichteten Wohnbauentwicklung schadeten dem Wohnungsmarkt in Kiel nachhaltig.
„Wir sollten vielmehr die erfolgreiche Wohnungsbaupolitik der Landesregierung und der sie tragenden Jamaika-Koalition nutzen, um nicht nur den Menschen außerhalb Kiels ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sondern vor allen Dingen auch die Benachteiligung der Kielerinnen und Kieler durch die eigene Verwaltungsbürokratie endlich zu beenden“, so der Abgeordnete.
Und an die Adresse der Antragssteller: „Die von Ihnen geforderte Verordnungsermächtigung nach § 250 Baugesetzbuch halten wir in Schleswig-Holstein nicht für notwendig und haben auch grundsätzliche Bedenken wegen des unverhältnismäßigen Eingriffs in die Eigentumsrechte. Die Verordnungsermächtigung nach § 201a Baugesetzbuch soll insbesondere für Kommunen gelten, deren Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird. Dies ist aufgrund der von mir geschilderten Lage in Kiel durchaus der Fall. Wir sollten allerdings im Ausschuss prüfen, ob eine solche Verordnungsermächtigung nur wegen der Missstände in der Stadt Kiel allgemein erlassen werden sollte. Ich freue mich daher auf die gemeinsame weitere Beratung.“