Integration ist keine Einbahnstraße
Integration ist keine Einbahnstraße
In der heutigen Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtages wurde über ein Integrations- und Teilhabegesetz diskutiert. Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Babara Ostmeier, sagte dazu:
„Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für sich bereits ein Erfolg. Denn Schleswig-Holstein wird nach Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern erst das fünfte Bundesland sein, das sich dieser Herausforderung gestellt hat. Umso mehr freue ich mich, dass es der Jamaika- Koalition gelungen ist, sich auf ein Gesetz zu verständigen.“ Das gemeinsame Ziel, ein geeintes Integrations- und Teilhabegesetz vorzulegen, sei trotz schwieriger Debatten nicht aus den Augen verloren gegangen, so die Abgeordnete.
„Ich bin überzeugt davon, dass uns hier ein gutes Gesetz vorliegt. Es ist weit mehr ist als reine Symbolik. Das Gesetz ist ein bedeutsamer Schritt, die bisherige Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen und sich vor allem auf ein gemeinsames Verständnis zu einigen. Ein solches Vorhaben hat die Zustimmung des gesamten Landtages verdient“, so Ostmeier weiter.
Bezugnehmend auf die Verständigung im Koalitionsvertrag liege nunmehr ein Gesetzentwurf vor, der neben der Integration auch den Aspekt der Teilhabe als Zielvorgabe formuliere. Die Koalition mache mit diesem Gesetz sehr klar, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess sei und dass alle Menschen einen Beitrag zu diesem Prozess leisten müssten. Die Abgeordnete führte aus: „Natürlich bedarf es zunächst der Bereitschaft der Zugewanderten, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Aber es bedarf selbstverständlich auch der Bereitschaft der aufnehmenden Gesellschaft, diese Menschen einzubinden und mitzunehmen. Integration ist keine Einbahnstraße.“
Die Debatte habe aber auch gezeigt, wie sensibel die Themen Integration und Teilhabe seien und wie schnell gut Gemeintes auch als Angriff und Diskriminierung aufgefasst werden könne.
Die integrationspolitische Sprecherin machte dabei deutlich: „Ich will nicht verhehlen, dass es mich bis heute sehr nachdenklich stimmt, dass die Aufnahme des Bekenntnisses zu unserem Grundgesetz und zu unserer Landesverfassung in der Anhörung und in der Beratung in Frage gestellt wurden. Ein derartig unmissverständlicher Appell an alle Menschen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund - und das Gesetz richtet sich an alle -, ist meines Erachtens gerade vor dem Hintergrund zunehmender Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung unerlässlich. Für uns als CDU-Fraktion ist es daher wichtig, dass wir uns auf die Aufnahme dieses Bekenntnisses verständigen konnten.“
Abschließend sagte Barbara Ostmeiner: „Der Gesetzentwurf ist schon jetzt weit mehr als ein Papiertiger. Wir beziehen klar Position und übernehmen die gemeinsame Verantwortung, förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Gesetz ist für Schleswig-Holstein ein wichtiger Schritt.“