Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen

Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen

Eine aktuelle Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zufolge zeigen fünf Prozent der deutschen Bevölkerung Nähe zum Gedankengut der Reichsbürgerszene. Jeder 20. Deutsche hat damit also eine neigt damit also zu einer rechtsextremen, antisemitischen Einstellung und zu Verschwörungstheorien. Die Zahl der Personen, die man dieser Bewegung zuordnen kann, ist in den letzten Jahren bedrohlich gestiegen. Das zeigen auch die Zahlen zu politisch motivierten Straftaten, die die Bundesinnenministerin vorgestern vorgestellt hat.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag heute über dieses Thema debattiert. Für die CDU-Fraktion sprach dabei die parlamentarische Geschäftsführerin und justizpolitische Sprecherin Birte Glißmann: „Glücklicherweise stellt die reale Präsenz von Verfassungsfeinden im Staatsdienst hier in Schleswig-Holstein nur vereinzelt ein Problem dar. Wir wollen alle, dass das so bleibt und müssen deshalb darüber sprechen, an welchen Regelungen wir hierfür nachbessern müssen“.

Grundvoraussetzung dafür sei, dass verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte schnell erkannt und aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Gerade das Erkennen von verfassungsfeindlichen Strömungen sei jedoch schon schwer genug. Um das allerdings zu erleichtern, hat die Staatskanzlei kürzlich einen Leitfaden zur Erkennung verfassungsfeindlicher Tendenzen veröffentlicht.

„Allerdings dürfen wir es gar nicht erst soweit kommen lassen. Deswegen wollen wir die Überprüfungsverfahren bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst neu gestalten. Dass wir als CDU eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für das richtige Mittel halten, ist wohl kein Geheimnis. So kann verhindert werden, dass Personen aus der Reichsbürgerszene oder anderen extremistischen Spektren überhaupt in den Staatsdienst gelangen“, so Glißmann weiter.

Häufig weisen Personen, die nicht hinter unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, auch ein erhöhtes Gewaltpotenzial auf. Daher sei es hier umso wichtiger, dass diese Personen an Waffen gelangen, oder sie im Fall eines Besitzes konsequent entwaffnet würden. Vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei es daher entscheidend, eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen und nach der Erteilung auch stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

„Wichtig dabei ist, dass hier nicht die Jägerinnen und Jäger und die Sportschützinnen und Sportschützen am Ende die Leidtragenden sind. Der Prozess muss im Miteinander und nicht im Gegeneinander ausgestaltet werden.“ Gemeinsam müsste aber noch viel getan werden, um verfassungsfeindliche Aktivitäten zu unterbinden.

„Umso wichtiger ist, dass wir gemeinsam für unsere Demokratie werben und das Vertrauen in die Politik stärken. Wir alle gemeinsam müssen dafür Sorge tragen, unseren Staat und unsere Demokratie so gut es geht vor Verfassungsfeinden zu schützen!“, so Glißmann zum Ende ihrer Rede.

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