Gerichtsstrukturen reformieren und Justiz zukunftsfähig aufstellen
In dieser Woche hat die Justizministerin die Öffentlichkeit über die Pläne der Landesregierung informiert, eine Gerichtsreform durchzuführen. Heute hat Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken im Landtag dazu berichtet.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist geplant, die Fachgerichtsbarkeit im Schleswig-Holstein weiter zu konzentrieren. Wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit gemeinsamer Verwaltung am Standort Schleswig sitzt, sollen dieses Modell auch auf die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit übertragen werden. Alle Gerichte dieser beiden Gerichtsbarkeiten soll in erster und zweiter Instanz in einem neuen Fachgerichtszentrum mit möglichst zentraler Lage im Land zusammengefasst werden.
„Indem wir Standorte konsolidieren und Ressourcen bündeln, haben wir mehr Möglichkeiten, die Gerichtsbarkeiten auf andere Weise zu entlasten und gut auszustatten. Ich nenne hier nur die Möglichkeiten einer gemeinsamen Verwaltung und IT“, so die justizpolitische Sprecherin Marion Schiefer in der Debatte.
„Die Ministerin hat im Ringen um den Beitrag, den ihr Ressort als Konsolidierung zu leisten hat, etwas erstritten, das bisher niemand würdigt. Das aber von hohem Wert ist: Sie hat es geschafft, dass es keinen Aderlass beim Personal gibt. Wenn man in der Justiz arbeitet und hört, wie es in vielen Bereichen knirscht, weil es personell so eng ist, mag man berechtigterweise denken: ja, natürlich nicht, das wäre ja noch schöner. Aber wer das sagt, muss begreifen, dass in der jetzigen Haushaltssituation alles auf den Prüfstand kommt und es keine Selbstverständlichkeiten mehr gibt. Die Ministerin hat sich vor ihre Beschäftigten gestellt und gesagt: „Das Personal wird nicht angerührt.“ Sie hat sogar gesagt: „Ich brauche mehr Leute“ so Schiefer. So werden nun 25 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften im Land geschaffen.
Darüber hinaus soll in den nächsten zwei Jahren auch die Struktur der Amtsgerichte in den Blick genommen werden. Dabei soll überprüft werden, in welchem Umfang durch Zusammenlegungen von Amtsgerichten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können. „Bei den Amtsgerichten ist es ist mir folgendes sehr wichtig: Es wäre ausreichend, ein Amtsgericht pro Kreis zu haben. Wie viele Angelegenheiten kann ich als Einwohner eines Flächenkreises nur in meiner Kreisstadt erledigen? Allerdings kennen wir sicherlich als Kommunal- und Landespolitiker auch Schließungen oder Zusammenlegungen aus Effizienzüberlegungen, die erheblich teurer wurden als gedacht oder deren Synergieerwartungen sich nicht vollständig erfüllt haben. Deshalb: Bei den Amtsgerichten geht es nicht um eine Zielvorgabe aus Prinzip. Sondern dort, wo wir sowieso neu bauen werden, wir besonders große Sanierungskosten hätten, wo Mietverträge absehbar auslaufen, dort werden wir auch konkret über Zusammenlegungen nachdenken und diese grundsätzlich anstreben“, so Schiefer weiter.