Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz
Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz
„Musik ist eine Sprache, die jeder versteht. Musik verbindet. Das wollen wir fördern“, stellte die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger ihre Rede zum Antrag der regierungstragenden Fraktion für ein Musikschulfördergesetz klar.
Denn singen, musizieren oder tanzen würden ein Grundstein der frühkindlichen Bildung sein und gelten ein Leben lang, so Röttger. Damit dies aber auch Realität ist, brauche es passgenaue musikalische Angebote in der frühkindlichen, schulischen und beruflichen Bildung.
Röttger betonte weiter: „Unsere Musikschulen im Land leisten eine hervorragende Arbeit. Sie sind unverzichtbar und tragen wesentlich zur kulturellen Bildung bei. Die Musikschulen sind die musikalischen Grundversorger. “ Zeitgleich stünden sie, fuhr Röttger fort, vor immensen Herausforderungen, da sich der Personalmangel durch den demographischen Wandel weiter auspräge. Deshalb bräuchten sie verlässliche Strukturen, feste Qualitätsstandards und Planungssicherheit. Dafür brauche es das Musikschulfördergesetz.
Ein solches Gesetz sei nun der nächste Schritt, nachdem unter der Jamaika-Koalition das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung geschaffen wurde. „In dieser Legislaturperiode wird die Arbeit des Kompetenzzentrum evaluiert. Das Musikschulfördergesetz ist das nächste Etappenziel auf dem Weg hin zu einer deutlich verbesserten Kulturförderung im Land.“
Deshalb erklärte Röttger abschließend: „Ein Musikschulfördergesetz für Schleswig-Holstein. Das klingt gut.“