Fläche gibt es nur einmal und sie ist kostbar
Fläche gibt es nur einmal und sie ist kostbar
Erneut hat der Landtag heute auf Antrag der FDP-Fraktion über das Vorkaufsrecht des Naturschutzes im Land debattiert. Bereits im März hatte die FDP-Fraktion per Antrag gefordert, das im Landesnaturschutzgesetz verankerte Vorkaufsrecht abzuschaffen. Für diese Plenartagung hatte die FDP nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzrechtes mit dem gleichen Ziel eingebracht. Sicher auch vor dem Hintergrund, dass der CDU-Landesparteitag im Oktober einen inhaltlich ähnlichen Beschluss gefasst hatte.
Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte die umweltpolitische Sprecherin Cornelia Schmachtenberg, die dabei mit der FDP für dieses durchschaubare Manöver abrechnete. Dabei erinnerte Schmachtenberg die FDP auch an den Wortlaut im damaligen Jamaika-Koalitionsvertrag, der nahezu im Wortlaut in den aktuellen Koalitionsvertrag übernommen wurde:
„Bezüglich des im Landesnaturschutzgesetz verankerten Vorkaufsrechts haben die Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen. Solange die Ausübung des Vorkaufsrechtes eine Größenordnung von insgesamt 100 Hektar pro Jahr nicht überschreitet, werden wir an der Rechtslage nichts ändern.“
Schmachtenberg räumte jedoch auch inhaltlich mit den Forderungen der FDP auf. „Die Ansprüche an Fläche sind vielfältig. Der Naturschutz hat Interessen, die Landwirtschaft hat Interessen, es sollen mehr Wohnungen und Radwege gebaut werden, aber auch Straßen; Gewerbe möchte sich ansiedeln und auch der Küstenschutz soll ausgebaut werden. Und in den meisten erwähnten Fällen brauchen wir auch Ausgleichsflächen für den Naturschutz. Eine Fläche gibt es immer nur einmal. Daher ist es so wichtig, dass wir immer eine Güterabwägung vornehmen“, so Schmachtenberg.
Darüber hinaus gelte das Vorkaufsrecht nur auf eingeschränkten Flächen und nicht im ganzen Land. Weiterhin ist es, auch wenn es im Landesrecht spezifischer wird, im Bundesnaturschutzgesetz verankert.
Mit blick auf die Stiftung Naturschutz stellte Schmachtenberg heraus, dass das Vorkaufsrecht nicht nur für die Stiftung sondern für den Naturschutz generell, also auch für naturschutzvereine, Körperschaften und Naturschutzvereinigungen, wie auch Jagdverband und Angelverband gelte. Darüber hinaus hätte die Stiftung in den letzten Jahren lediglich bei 8,9 Prozent ihrer Flächen in Anspruch genommen. Über 90 Prozent der von der Stiftung erworbenen Flächen seien also freiwillig von Landwirten verkauft worden.