FDP will Kommunalabgabengesetz ändern

FDP will Kommunalabgabengesetz ändern

Für die heutige Plenardebatte brachte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zu einem neuen Kommunalabgabengesetz ein. Dieses regelt die örtlichen Steuern, die durch die Gemeinden und Städte in unserem Land erhoben werden. Die bekannteste Kommunalabgabe dürfte die Hundesteuer sein. Hierbei schlägt die FDP vor, dass etwa Hunde, die aus Tierheimen kämen, künftig nicht mehr besteuert werden sollen, damit sie schneller vermittelt und somit Kosten für die Kommunen gesenkt werden könnten. Die Kommunen sollten demnach dadurch entlastet werden, indem eine kommunale Steuer abgeschafft werde. Aus Sicht von Thomas Jepsen, dem kommunalpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, eine bemerkenswerte Rechnung der FDP.

"Unabhängig davon, ob diese Rechnung überhaupt aufgeht, kann das auch ein Bürokratenstreich sein, der Bescheinigungen, Prüfungen, Sonderrechnungen und Aufwand nach sich zieht und im Ergebnis wohl auch kaum eine Lenkungswirkung hätte. Denn die Hundesteuer ist von den Haltekosten im Vergleich zu Futter und Tierarzt wohl eher vergleichbar gering und weniger ausschlaggebend für die Entscheidung zur Anschaffung eines Hundes", so Jepsen, der die Regelung und etwaige Höhe von solchen Kommunalabgaben weiterhin in der Verantwortung der Kommunen sieht.

"Wir können allenfalls Hilfesteller bei Identifizierung aufwandsrechtlicher Hundehaltungen wie Hüte-, Forst- oder Jagdhunden sein. Die Verantwortungskompetenz zur Hundesteuer soll für uns grundsätzlich in kommunaler Hand bleiben. Ich verstehe nicht, warum die FDP den Städten und Gemeinden diese Kompetenz absprechen will. Das klingt den Kommunen gegenüber unfreundlich und nach Misstrauen gegenüber der örtlichen Kompetenz von Gemeindevertretungen und Stadträten. Ich bin gespannt auf die Reaktion der kommunalen Ebene und die Diskussion im Ausschuss", sagte Jepsen zum Ende seiner Rede.

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