Es braucht eine verfassungskonforme Lösung und gesellschaftlichen Konsens

Der Landtag debattierte heute einen Gesetzentwurf der FDP, in dem eine Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gefordert wurde.
Der wirtschaftspolitische Sprecher Lukas Kilian stellte klar:
„In Deutschland gilt das Grundgesetz und in Teilen sogar die Weimarer Reichsverfassung. Art. 140 des Grundgesetzes verweist auf Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung. Darin heißt es: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
In der Sache könne man über die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz trefflich streiten. Die Rechtsprechung dazu sei jedoch deutlich.
„Aktuell gibt es auch zu vollautomatisierten Supermärkten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Beide untersagen eine Sonn- und Feiertagsöffnung.“
Dabei dürfe man die Schutzrichtung des Art. 139 WRV nicht auf Arbeitnehmerrechte reduzieren. Es gebe zwei Schutzrichtungen, die Arbeitsruhe – aber auch die, dass Sonn- und Feiertage Tage der „seelische Erhebung“ sein sollen.
„Wir müssen uns aber fragen: Ist der Sonntag ein Tag der seelischen Erhebung, wenn man bei Amazon und Co. vom Sofa bestellen kann? Oder hat die Transformation der Arbeits- und Einkaufswelt uns nicht längst überholt? Es ist offensichtlich: Automatisierte Kleinmärkte können eine Versorgungslücke im ländlichen Raum schließen.
Für uns ist aber klar, wir haben in Schleswig-Holstein einen breiten gesellschaftlichen Konsens von Gewerkschaften und Kirchen zur Bäderregelung.
Änderungen können für uns daher nicht in einem Schnellschussverfahren passieren, sondern müssen gemeinsam getragen werden. Ferner braucht es neben dem gesellschaftlichen Schulterschluss auch eine verfassungskonforme Lösung“, betonte Kilian.