Erhöhung von Sparer-Pauschbetrag und Sparzulage richtiger Weg

Erhöhung von Sparer-Pauschbetrag und Sparzulage richtiger Weg

Der § 20 des EStG mit allen seinen Folgeregelungen sei der Schreck einer jeden Steuerfachangestelltenprüfung, so der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck.

So habe dieser Bereich in den letzten Jahrzehnten immer wieder Veränderungen erfahren. 2009 sei die Abgeltungsteuer eingeführt worden, aber es sei auch der Sparerpauschbetrag von 750 € und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 € zu einem Sparer-Pauschbetrag auf 801 € für Alleinstehende und für Verheiratete auf 1.602 € pro Jahr zusammengeführt worden.

„Seit dem, also seit über zwölf Jahren, ist das nicht mehr angepasst worden. Allerdings hat sich die Lage am Kapitalmarkt erheblich verändert. Es gibt so gut wie keine Zinsen mehr und die Kosten für Altersvorsorgeprodukte sind gestiegen. Viele Sparer suchen daher nach alternativen Lösungen, was aber nicht einfach ist. Wenn dann aber Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Erträge aus typisch stillen Beteiligungen oder ähnliche Erträge die Freibeträge übersteigen, dann wird es noch schwerer, eine halbwegs vernünftige Rendite zu erwirtschaften, die man für eine langfristige Altersvorsorge einfach braucht“, so Plambeck.

Denn die private Altersvorsorge sei und bleibe neben der betrieblichen ein wichtiger Baustein, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Das müsse der Staat unterstützen. Deswegen halte Plambeck den Ansatz, den Sparer-Pauschbetrag zu erhöhen, für richtig.

„Da es aber auch viele Mitbürger gibt, die eh unter dem Grundfreibetrag liegen und gar keine Steuern zahlen, muss gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage erhöht werden. Beides muss immer zusammen gedacht werden und beides wird mit der Union auf Bundesebene umsetzbar sein. Denn das fordern wir in unserem Programm für die kommende Wahlperiode. Denn unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und vom Einkommen muss der private Vermögensaufbau attraktiv gestaltet werden. Dafür kann die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages und der Arbeitnehmersparzulage einen wichtigen Beitrag leisten.“

Abschließend ging Plambeck auf einen steuerrechtlichen Grundsatz ein, den auch das Bundesverfassungsrecht als Maßstab für seine Entscheidungen nimmt: das Nettoprinzip, also die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit.

Daher müsse das Thema Inflation, die niedrigen Zinsen bzw. die Negativzinsen, die Möglichkeit überhaupt für das Alter vorsorgen zu können und die Kosten für Altersvorsorgeprodukte berücksichtigt werden.

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