Eltern entlasten, Verlässlichkeit schaffen, Bürokratie abbauen – Landtag berät über Kita-Gesetz
In erster Lesung hat der Landtag heute über die Änderung des Kita-Gesetzes debattiert. Ziel der Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist es, mit der Änderung des Kita-Gesetzes, die Ergebnisse der Kita-Evaluation umzusetzen und gesetzliche Regelungen der Kita-Reform zu verbessern und Verfahren zu optimieren.
Für die CDU-Fraktion dankte die kitapolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann in der Debatte allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit im Evaluationsprozess. Der Evaluationsprozess wurde im Zuge der Kita-Reform 2021 vereinbart. Anhand der Evaluationsergebnisse wurden 10 Punkte herausgearbeitet, die das Kita-System im Land weiter verbessern soll.
Das Ziel der Gesetzesänderung lässt sich dabei wie folgt zusammenfassen: Eltern entlasten, Verlässlichkeit schaffen und Bürokratie abbauen.
Trotz der Finanzlücke von 120 Millionen Euro im Kita-System wird das Land auf eine Erhöhung der Elternbeiträge verzichten. Es bleib also beim 2021 eingeführten Beitragsdeckel.
„Mindestens genauso wichtig ist die Verlässlichkeit in der Kita-Betreuung. Wir stärken die Fachkräfte durch festgelegte Vor- und Nachbereitungszeiten und für Fortbildungen und Elterngespräche. Zusätzlich stärken wir die Position der stellvertretenden Kitaleitung durch extra Verfügungszeiten für diese wichtige Aufgabe. Für eine bessere Personalplanung in unseren Kindertagesstätten wird es zukünftig den flexiblen „Anstellungsschlüssel“ geben“, so Rathje-Hoffmann in der Landtagsdebatte.
Gruppen- und Einrichtungsschließungen sollen damit zukünftig vermieden werden. Auch mit dem neuen Anstellungsschlüssel bleibt die bisherige Betreuungsqualität durch den bewährten Fachkraft-Kind-Schlüssel erhalten. Kitas bekommen nun aber mehr Flexibilität, um über den Einsatz ihrer Fachkräfte beispielsweise in den Randstunden entscheiden zu können.
Darüber hinaus wird die Sachkostensystematik zukünftig flexibler und praxistauglicher. So wird im Gesetz zudem der monatliche Neubauzuschlag für Kitas ab Baujahr 2001 festgelegt. Einen deutlichen Bürokratieabbau schafft die Gesetzesänderung bei der täglichen Dokumentations- und Nachweispflicht. Hier entfallen diverse Meldungen an den Kreis oder an die kreisfreien Städte.
Auch die Regelung zu den sogenannten Helfenden Händen wird nun im Gesetz geregelt und die Anzahl der Ausfalltage erhöht. Im Sachkostenbetrag werden künftig 52 Ausfalltage jährlich finanziell berücksichtigt. Davon 30 Tage für Urlaub, 20 Tage für krankheitsbedingte Ausfälle sowie 2 Regenerationstage.
„Nicht vergessen dürfen wir die kleinen Kitas im Land. Etwa 13 Prozent aller Kitas haben nur eine Gruppe. Hier wird es zusätzliches Geld für Vertretungsregelungen geben. Für mehr Verlässlichkeit und Qualität“, so die Kita-Expertin weiter.
Die zweite Lesung der Gesetzesänderung ist nach einer Anhörung im Sozialausschuss für die Novembertagung vorgesehen, so dass das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.