Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe

Die Landesregierung brachte heute einen Gesetzentwurf über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe in die Sitzung des Landtages ein. Die Sprecherin für Wissenschaft und Forschung, Wiebke Zweig, stellte fest:

„Heute stehen wir vor einem bedeutenden Schritt zur Stärkung und Modernisierung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein. Mit dem Entwurf des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SobAG) möchten wir eine rechtliche Grundlage schaffen, die sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Anerkennung dieser wichtigen Berufe sicherstellt.“

Mit dem neuen Gesetz wolle man sicherstellen, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter künftig eine klar definierte, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Berufsausübung genießen könnten.

„Mit dem SobAG schaffen wir nicht nur die rechtliche Klarheit, die bisher fehlte, sondern wir orientieren uns auch an den bewährten Standards, die durch die Jugend- und Familienministerkonferenz festgelegt wurden.“

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes sei die Anpassung an die europäischen Vorgaben zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Diese Prüfung stelle sicher, dass neue Berufsreglementierungen nicht unverhältnismäßig seien und die Freizügigkeit innerhalb der EU nicht beeinträchtigten.

Besonders hervorzuheben sei außerdem, dass das Gesetz keine Tätigkeitsverbote schaffe. Die staatliche Anerkennung diene vielmehr als Qualitätsnachweis, der sicherstellt, dass bestimmte Standards und Kernkompetenzen erfüllt werden.

„Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein ist. Es schafft die notwendige rechtliche Sicherheit, fördert die Qualität der Ausbildung und trägt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufe bei. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg beschreiten und die sozialen Berufe in unserem Land weiter voranbringen“, so Zweig.

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