Differenzierte Hebesätze können regionale Unterschiede lösen!
Ole Plambeck ging als finanzpolitischer Sprecher heute auch auf die anhaltende Diskussion um die Grundsteuer ein. Dabei verwies er auf die zentrale Rolle dieser Steuer in der politischen Debatte der letzten Jahre. „Die Grundsteuer ist ein Thema, das lange vernachlässigt wurde, bis das Bundesverfassungsgericht 2018 zurecht festgestellt hat, dass eine Steuer nicht mehr auf Bewertungsgrundlagen aus den 1960er Jahren basieren darf“, erklärte Plambeck.
Im Rahmen der Neuregelung habe Schleswig-Holstein, wie viele andere Bundesländer, das sogenannte Bundesmodell umgesetzt. „Insgesamt haben elf von sechzehn Bundesländern dieses Modell gewählt. Es ermöglicht eine gerechtere Bewertung des Grundsteuerwerts und damit eine fairere Berechnung“, betonte Plambeck.
Der Kern des nun diskutierten Gesetzentwurfs zielt darauf ab, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Festlegung der Grundsteuer-Hebesätze zu geben. „Wir möchten den Kommunen die Möglichkeit einräumen, zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschiedliche Hebesätze anzuwenden“, erklärte Plambeck. Dies sei eine Option, keine Verpflichtung, stellte er klar. Der Hintergrund sei die ungleiche Wertentwicklung von Wohngrundstücken im Vergleich zu Nichtwohngrundstücken in den letzten Jahrzehnten. „Wenn vor Ort der Wohnraum stärker gefördert werden soll, könnte in Zukunft ein niedrigerer Hebesatz für Wohngrundstücke festgelegt werden.“
Plambeck ging auch auf die Frage ein, warum nicht landesweit mit unterschiedlichen Steuermesszahlen gearbeitet wird, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. „Landesweite Steuermesszahlen berücksichtigen regionale Unterschiede nicht“, betonte er. „Die Immobilienwerte entwickeln sich in verschiedenen Teilen des Landes, wie im Hamburger Randgebiet oder in Dithmarschen, sehr unterschiedlich. Eine differenzierte Hebesatzregelung gibt den Kommunen die Möglichkeit, passgenau auf diese regionalen Unterschiede zu reagieren.“
Das Ziel des Gesetzentwurfs sei es, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen, um auf lokale Gegebenheiten besser eingehen zu können. Doch nicht nur das: „Die Kommunalen Landesverbände haben diesen Wunsch geäußert, und wir tragen ihm mit diesem Entwurf gerne Rechnung“, schloss Plambeck und warb um Zustimmung für den Gesetzentwurf.