Die Schuldenbremse muss bleiben!
Auf Antrag der Fraktionen von SSW und SPD hat der Landtag heute über die Schuldenbremse debattiert. Was die beiden Fraktionen in ihren Anträgen als Weiterentwicklung oder Reform der Schuldenbremse bezeichnen, ist im Kern eine Aufweichung bzw. fast gänzliche Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Regel. Mit einem weiteren Alternativantrag hat sich auch die FDP in die Diskussion eingebracht. Für die CDU sprach in der Debatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck und stellte direkt zu Beginn seiner Rede noch einmal das unmissverständliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen November heraus.
„Abschaffung, Lockerung oder Beibehaltung? Die heute vorliegenden Anträge der Opposition haben vor allem zwei Dinge gemeinsam. Alle drei Anträge wollen die jetzige Verschuldungsregel verändern und lockern! Aber was mich wirklich irritiert: Kein einziger Antrag geht auf das ein, was eine unmittelbare Folge einer lockeren Verschuldungsregel nach sich zieht. Nämlich die weitere Belastung mit Zinsen. Der Begriff Zinsen kommt in keinen Antrag vor. Aufgenommene Kredite wird es aber nicht zum Nulltarif geben und die Zinsen sind in den letzten Jahren erheblich und auch rasant gestiegen. Es kann doch nicht sein, dass keiner auf dieses Thema eingeht“, so Plambeck.
Dabei würde doch schon mit der kürzlich vorgestellten Finanzplanung völlig klar werden, welche Probleme dem Land durch die Zinslast entstehen. Von rund 480 Millionen Euro im Jahr 2023 werden die Ausgaben für den Zinsdienst des Landes bis zum Jahr 2032 auf über 1,119 Milliarden Euro steigen. Dieser Anstiegt trägt ganz wesentlich zur Haushaltslücke des Landes bei.
Plambeck stellte in seiner Rede heraus, dass das Land im Zeitraum von 1970 bis 2023 Investitionen in Höhe von 30,4 Milliarden Euro geleistet, im gleichen Zeitraum aber auch 31,7 Milliarden Euro Zinsen gezahlt habe. Dennoch gäbe es im Land einen erheblichen Investitionsstau. „Das zeigt doch, dass Kredite keine Lösung sein können, insbesondere weil in den Jahrzehnten bis zur Einführung der Schuldenbremse Investitionen über Kredite finanziert wurden, um mehr Mittel für konsumtive Gegenwartsausgaben zur Verfügung zu haben. Nur in Notlagen und die haben wir mit Corona, den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Sturmflut gehabt, können Kredite aufgenommen werden, weil dann die notwendigen Ausgaben nicht aus dem laufenden Haushalt finanzierbar sind“, so der Finanzexperte weiter.
Die Schuldenbremse solle verhindern, dass öffentliche Ausgaben aus dem Ruder laufen und die Rückzahlung der Schulden kommenden Generationen aufgebürdet werden. Häufig werde darüber geredet, dass Schulden notwendig seien, um Zukunftsinvestitionen zu tätigen.
„Zukunftsinvestitionen ist so ein Begriff, der in diesem Zuge oft genannt wird. Aber ist das wirklich gemeint? Oder Möchten vor allem SPD und SSW nicht doch eher Gegenwartsausgaben finanzieren. Aussagen, im Rahmen der Kita-Debatte: „Es kostet, was es kostet“ und die Lösung ist die Lockerung der Schuldenbremse, zeigt doch, dass die Opposition laufende konsumtive Ausgaben mit Schulden finanzieren möchte. Das ist unseriös und in keiner Weise generationengerecht!“, so Plambeck weiter.