Die Schuldenbremse gilt!

Die Schuldenbremse gilt!

Dass die Schuldenbremse weiterhin gelte und daran nichts zu rütteln sei, machte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole Plambeck, zu Beginn des von der FDP-Oppositionsfraktion beantragten Tagesordnungspunktes in der heutigen Plenardebatte klar.

„Als die Schuldenbremse 2010 in die Landesverfassung verankert wurde, war das eines der besten finanzpolitischen Errungenschaften und absolut richtig. Denn zur soliden Haushaltspolitik gehört es sich, dass nur die Mittel ausgegeben werden, die auch durch Einnahmen gedeckt werden können. Denn das ist für eine solide Finanz- und Haushaltspolitik zur Umsetzung politischer Vorhaben unerlässlich. Die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse ist als Verpflichtung für Generationengerechtigkeit ganz klar einzuhalten“, so Plambeck, der weiter klar machte, dass die Schuldenbremse dabei nicht starr sei.

„Durch die Konjunkturkomponente lässt sie es zu, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen, was vor allem für die dauerhafte Verlässlichkeit sehr wichtig ist. Für uns ist klar, dass wir mit der Schuldenbremse unser Land verantwortungsbewusst gestalten wollen. Der finanzpolitische Rahmen soll so genutzt werden, dass die Herausforderungen und Krisen vorausschauend bewältigt werden und zeitgleich in die Zukunft unseres Landes investiert wird. Unser Ziel sind dabei immer strukturell ausgeglichene Haushalte“, machte Plambeck seinen Standpunkt deutlich.

Seit 2020 wüssten aber alle, dass Notsituationen sehr schnell zu einer haushälterischen Überforderung führen könnten. Denn im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen wie die Corona-Pandemie oder die Folgen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gebe es die Möglichkeit, mit einem Notkredit zu reagieren. Dabei müsse immer zwingend ein angemessener Tilgungsplan beschlossen werden.

„Die Schuldenbremse sorgt also dafür, dass für laufende Haushalte keine Schulden aufgenommen werden dürfen, aber bei Konjunkturschwankungen und in Notsituationen das Land handlungsfähig bleibt. Zudem gilt die Schuldenbremse nicht nur in der Haushaltsaufstellung, sondern auch im Haushaltsvollzug. Deswegen müssen auch in der Haushaltsbewirtschaftung immer Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten. Genau so muss auch immer die Gesamtverschuldung betrachtet werden. Dazu gehören die Kapitalmarktschulden, die verdeckte Verschuldung im Sanierungsstau und die Pensionsverpflichtungen“, so Plambeck.

Daher müssten Investitionsausgaben auf möglichst hohem Niveau verstetigt und Haushaltsüberschüsse auch künftig für Zuführungen zum Sondervermögen IMPULS, zur Tilgung von Schulden, zur Aufstockung des Versorgungsfonds und zum Erreichen des Ziels, erstes klimaneutrales Industrieland zu werden, eingesetzt werden.

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