Die Grunderwerbstreuer braucht einen echten Neustart
In der heutigen Plenardebatte beriet der Landtag auf Antrag der FDP-Fraktion über Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer. Für die CDU-Landtagsfraktion sprach dazu der finanzpolitische Sprecher Ole-Christopher Plambeck:
„Die FDP möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass mögliche Bestrebungen der Bundesregierung zur Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer und vor allem für eine Länderöffnungsklausel für unterschiedliche Steuersätze unterstützt werden.“ Dies sei, so Plambeck, eine gefährliche Idee, da so ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern entstehen könne. Gerade für Schleswig-Holstein sei aufgrund kleinerer Ressourcen fragliche, ob das eine gute Idee sei.
Mit dem eingebrachten Alternativantrag gehe die schwarz-grüne Koalition hingegen auf die wirklichen Probleme ein. Da das Grunderwerbsteuerrecht in den letzten Jahren komplizierter wurde, müsse man derzeitige Beteiligungsstrukturen hinterfragen. Deshalb, so Plambeck, bitten die schwarz-grünen Fraktionen die Landesregierung sich auf Bundesebene für ein gerechteres und vor allem eindeutigeres Grunderwerbsteuerrecht einzusetzen.
„Dabei muss eine deutliche Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, welche sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung zugutekommt, in einem ganz besonderen Fokus stehen“, zeigte Plambeck auf und führte weiter aus, „Die Grunderwerbsbesteuerung muss zukünftig rechtsformunabhängig erfolgen, die bisher bekannten Beteiligungsgrenzen und Fristen über das Halten von Anteilen abgeschafft werden und Mehrfachzurechnungen desselben Grundstücks in Kettenbeteiligungen verhindert werden.“
Hinsichtlich der von der FDP geforderten ermäßigten Steuersätze für bestimmte Gruppen erklärte Plambeck abschließend: „Wir alle wissen, dass die Grunderwerbsteuer ein Kostentreiber ist. Die Landeseigenheimzulage, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzten wollen, ist hier die richtige Antwort für eine passgenaue Förderung.“