Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie muss bis auf Weiteres bleiben!
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie muss bis auf Weiteres bleiben!
„Als CDU sagen wir ganz klar: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie muss bleiben!“, betonte der finanzpolitische Sprecher, Ole Plambeck, zu Beginn der heutigen Debatte, „gerade wenn man sich die letzten drei Jahre in der Branche anschaut, liegen die Argumente auf der Hand.“
Die Tische in Gastronomien seien aufgrund der Corona-Pandemie lange leer gewesen. Dieser verlorene Umsatz ließe sich nie wieder nachholen.
Die Pandemie habe zwei Jahre gedauert und dann seien die erheblich gestiegenen Kosten durch Strom-, Gas-, und auch Lebensmittelpreissteigerungen, insbesondere als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gekommen. Auch der Fachkräftemangel verschärfe die Situation nochmal deutlich.
„Die Gastronomie, auch wichtiger Teil unseres Tourismus, und damit eine bedeutende Branche für Schleswig-Holstein, hatte somit leider in den letzten Jahren enorme Herausforderungen zu bestehen. Während der akuten Krisenphasen war die Umsatzsteuerreduzierung auf erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eine wichtige und umfangreiche Unterstützungsleistung für die Branche“, stellte Plambeck fest.
Diese Steuerreduzierung sei im Sinne der Krisenhilfe als zeitlich befristetes Instrument vorgesehen gewesen. Bund und Land hätten gastronomische Unternehmen darüber hinaus mit weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt, u.a. mit Corona-Hilfen, Corona-Krediten oder den Gas- und Strompreisbremsen.
Aber im dritten Krisenjahr, das zeigen ganz deutlich die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sei die Branche noch lange nicht erholt. Deswegen wäre weitere Unterstützung notwendig.
Um der herausfordernden Situation in der Gastronomie Rechnung zu tragen, müsse eine Fortsetzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auch über das Jahr 2023 hinaus gelten.
Zudem wäre die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes ganz klar ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Wie oft gäbe es Streit bei Betriebsprüfungen, wie viel Essen auswärts abgegeben worden sei und wie viel im Restaurant verzehrt worden sei. Hat der Imbiss Stehtische und Bänke aufgestellt, dann muss er mit 19 Prozent abrechnen. Wenn der Imbiss das Essen nur zum Weitergehen abgebe, dann fielen dafür nur 7 Prozent an.
„Daher stehen wir klar für Vereinheitlichung und Vereinfachung in dieser Sache.
Ich sage aber auch deutlich, dass unser Landeshaushalt derzeit weitere Steuerausfälle nicht ohne Weiteres tragen kann. Das gilt auch für Kommunen. Daher muss weitere Umsatzsteuerreduzierung als Konjunkturmaßnahme allein vom Bund getragen wird“, so Plambeck.