Der Bund ist bei Finanzierung von Frauenhäusern in der Pflicht
Der Bund ist bei Finanzierung von Frauenhäusern in der Pflicht
„Frauen und Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Denn sie sind in besonderer Art und Weise gefährdet, wenn es um Körperverletzungsdelikte geht, um sexuelle Gewalt, Nachstellung und dergleichen mehr“, so die Sozialpolitikerin Dagmar Hildebrand in der heutigen Landtagsdebatte.
Die Istanbul-Konvention des Europarats, welchen 2018 deutsches Recht überführt wurde, verpflichtet die Vertragsstaaten Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Zudem gilt es die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. „Es geht darum, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln, bei der die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt stehen“, so Hildebrand.
In dem vorgelegten gemeinsamen Antrag gehe es darum, den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und die verlässliche Finanzierung von der Bundesregierung einzufordern. Das Land Schleswig-Holstein sichere die Finanzierung von Frauenhäusern zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern seit über 25 Jahren ab. Bei der Fortsetzung dieser Absicherung sei es wichtig, dass alle gewaltbetroffenen Frauen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einem Frauenhaus bekommen, auch wenn sie etwa aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen kommen.
„In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind insgesamt mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten erleidet statistisch eine Frau in Deutschland eine gefährliche Körperverletzung durch ihren Partner“, verdeutlicht die Abgeordnete die Situation.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen, die vom Land über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert werden. Wenn die Frauenhäuser Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eröffnet werden, gibt es insgesamt 386 geförderte Plätze.
„Unsere Frauenhäuser sind grundsätzlich immer stark ausgelastet und die freien Plätze sind rar. Immer wieder kommt die Rückmeldung, dass tagelang kein einziger Platz in Schleswig-Holstein verfügbar ist“, so Hildebrand.
Deswegen brauche man nun eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung, damit jede gewaltbetroffene Frau mit ihren Kindern, unabhängig von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen, einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung erhalten kann. „Und da, wo die Frauenhausfinanzierung bereits jetzt hervorragend aufgestellt ist, dürfen die Frauen künftig natürlich nicht schlechter gestellt werden. Wir bitten die Landesregierung, sich entsprechend unseres gemeinsamen Antrags auf Bundesebene einzusetzen“ so die Abgeordnete abschließend.