Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen
Der Landtag hat heute auch über einen Antrag (Drs. 20/1799)der Koalitionsfraktionen zur besseren Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik beraten und beschlossen. Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte der denkmalschutzpolitische Sprecher Dr. Hermann Junghans.
In unserem Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen, dass die Landesregierung einen Leitfaden für die denkmalfachliche Bewertung von Solaranlagen entwickelt hat, und bitten das Landesamt für Denkmalschutz diesen Leitfaden weiterzuentwickeln.
Junghans stellte fest: „Als wir zuletzt im Frühjahr 2023 über Denkmalschutz debattierten, waren sich alle einig: Alle wollten einen besseren Denkmalschutz. Noch häufiger haben wir uns seitdem zur Energiewende und zum Klimaschutz bekannt. Das sind recht einfache Bekenntnisse, solange knappe Finanzmittel oder Konflikte zwischen unterschiedlichen Zielen keine Priorisierungen erzwingen.“
Unter diesen Umständen müsse man als Politik differenziert abwägen. Das führe nicht unbedingt immer zu idealen Ergebnissen, aber meistens zu tragfähigen!
„Die Abwägungen zur Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf, an und bei Denkmalen sind dafür ein anschauliches Beispiel. Hier hat es in der Vergangenheit und auch heute noch, bei vergleichbaren Fällen auch sehr unterschiedliche Entscheidungen der Denkmalbehörden gegeben. Für die denkmalrechtliche Bewertung von Solaranlagen gibt es deshalb bereits einen solchen Leitfaden, der auf eine nachvollziehbare und vor allem auch einheitliche Anwendung des Denkmalrechts hinwirken soll.
Es gibt nun mehrere Gründe, den Leitfaden zu evaluieren und zu verbessern:
Zum einen macht es grundsätzlich Sinn, Erfahrungen mit der Anwendung von Vorschriften nach einer gewissen Zeit auch mal auszuwerten und für Verbesserungen zu nutzen. Zum anderen gibt es erstaunliche technische Entwicklungen, auch in der Gestaltung von Solaranlagen, die optisch gefälliger sind und kaum noch auffallen“, so der Abgeordnete.
Dies bedeute jedoch nicht, dass in Zukunft auf allen Denkmalen Solarzellen verlegt werden sollten. Junghans betonte, dass man sich nicht vorstellen könne, beispielsweise auf dem Holstentor oder dem Lübecker Rathaus Solaranlagen zu verlegen.
Auf schlichteren Denkmalen, wie etwa einer teildenkmalgeschützten Scheune, könne man problemlos Solaranlagen anbringen, wenn diese kaum auffielen. Es dürfe jedoch nie zum Schaden des Denkmals in denkmalgeschützte Substanz eingegriffen werden.
„Neben so eindeutigen Fällen wie dem Holstentor und der Scheune wird es dazwischen auch ein Mittelfeld von Abwägungsfällen geben, die schwerer zu entscheiden sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen erfordert nachvollziehbare Regeln. Das Thema Energiewende und ihre Vereinbarkeit mit Denkmalschutz und Denkmalpflege wird uns deshalb noch lange beschäftigen.“