Das bestehende System funktioniert

Auf Antrag der SSW-Fraktion beriet der Landtag heute über einen armutsfesten Mindestlohn und eine Stärkung der Betriebsrenten. Dazu sprach für die CDU-Landtagsfraktion der Wirtschaftspolitiker Claus Christian Claussen und führte in seine Rede ein: „Wir beraten jetzt zwei Anträge des SSW, für die das Land keine Zuständigkeit hat.“

Man wolle sich dennoch nicht der Diskussion verschließen und so erklärte Claussen zur Stärkung des Mindestlohnes: „Der SSW fordert, dass die Entscheidung über eine Anpassung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission jedes Jahr und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – alle zwei Jahre zu treffen ist. Meines Erachtens ist die Kommission nicht daran gehindert, Zwischenberichte abzugeben.“ Dabei, so Claussen, sei die Kommission in ihrer Besetzung besser für die Bestimmung eines Mindestlohns geeignet als eine Festsetzung durch politisch motivierte Forderungen.

Claussen fuhr zum Aspekt der Betriebsrente fort: „Das Betriebsrentengesetz legt fest, dass die Höhe der Betriebsrenten regelmäßig, alle drei Jahre, überprüft werden müssen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich, um wenigsten eins von Hundert zu erhöhen.“

Diese Regelung abzuschaffen, der SSW fordert, siehe Claussen kritisch, da zum einen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand verursacht wird und zum anderen das Ergebnis für die Arbeitnehmer keinesfalls besser sein müsse als die pauschale Anpassung.

Deshalb betonte Claussen abschließend, dass die Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren durch die berstende Regelung aufgrund der niedrigen Inflation tendenziell profitiert hätten. Man müsse deshalb im Ausschuss über diese Forderungen diskutieren.

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