CDU,Grüne, FDP und SSW wollen gemeinsam Landesverfassung ändern

Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ihre Zweidrittelmehrheit zu nutzen, um Änderungen an der Landesverfassung vorzunehmen. Konkret hatten die beiden Parteien damals bereits den Kampf gegen Antisemitismus und Kinderrechte und Kindeswohl festgehalten.

Wichtig war den Koalitionären dabei, nicht nur auf die eigene Mehrheit zu setzen, sondern ganz bewusst ein möglich breites Bündnis im Landtag zu erreichen. „Ich freue mich, dass es den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit FDP und SSW gelungen ist, eine Verständigung zur Änderung der Landesverfassung zu erzielen. Es spricht einmal mehr für das besondere politische Miteinander in unserem Land, dass dieses trotz eigener Zweidrittelmehrheit der Koalition im Schulterschluss mit zwei Oppositionsfraktionen gelingt“, erklärte dazu der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch gestern.

Mit der geplanten gemeinsamen Verfassungsänderung sollen Kindeswohl und Kinderrechten gestärkt, der Klimaschutz, die Digitalisierung unseres Bundeslandes und der Kampf gegen Antisemitismus verfassungsrechtlich verankert werden.

„Gerade in der heutigen Zeit ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir den Schutz vor Antisemitismus klar als Staatsziel in unserer Verfassung verankern und gleichzeitig die jüdische Kultur als Teil unseres kulturellen Erbes positiv in der Landesverfassung herausstellen“, so Koch weiter.

In der kommenden Woche wird der Landtag nun in erster Lesung über die Vorschläge debattieren. Im Anschluss werden die Ausschüsse beraten und Anhörungen mit Experten durchführen.

Die Punkte im Einzelnen:

Neben der Aufnahme des kulturellen Erbes und der Pflege der Infrastruktur enthält der Entwurf für eine neue Landesverfassung eine Reihe weiterer Zusätze und Verbesserungen:

  • In der Präambel wird die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln ausdrücklich auch auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erweitert.
  • In einem neuen Artikel 6a wird das Land verpflichtet, Antisemitismus, Rassismus und jeder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.
  • In Artikel 8 sollen zukünftig auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen in den Schutz des Landes einbezogen werden.
  • Artikel 9 erhält einen zusätzlichen Absatz, der Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität entgegenwirken soll.
  • Artikel 10 will eine angemessene Beteiligung von Kindern in einer ihrem Alter und Reifegrad entsprechenden Weise bei sie betreffenden Entscheidungen fördern.
  • Artikel 11 soll beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nun das Klima und die Artenvielfalt ausdrücklich nennen.
  • Ein neuer Artikel 11a verpflichtet das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände auf die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum hinzuwirken.
  • Die Errichtung und der Erhalt der Infrastruktur wird in einem neuen Artikel 12a in den Verfassungsrang erhoben.
  • In Artikel 13 ist der Sport bislang als Unterfall der Kultur genannt. Mit der Neufassung soll der Sport in einem eigenen Artikel 13a geregelt werden und nennt ausdrücklich sowohl die Förderung des Breiten- als auch des Leistungssports als Aufgabe von Land und Kommunen.
  • Im Artikel 13 erhält das kulturelle Erbe, einschließlich der jüdischen Kultur und der Kultur der nationalen Minderheiten und Volksgruppen Verfassungsrang.
  • Artikel 14 stärkt den Einsatz der digitalen Basisdienste und stellt zugleich sicher, dass die digitale Teilhabe aller Bürger sichergestellt werden muss.

Neben der Aufnahme zusätzlicher Staatszwecke soll die Verfassung aber auch überflüssig gewordenen Vorschriften entlastet werden. Zwei Artikel, die Übergangsvorschriften enthielten (Art. 67 und 68) sollen zukünftig gestrichen werden.

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