Ausbau der Ganztagsbetreuung

Als eines ihrer letzten großen politischen Projekte hat die vergangene Große Koalition im Bund im Sommer 2021 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gesetzlich im SGB VIII verankert. Ab 1. August 2026, also beginnend mit dem Schuljahr 2026/27, besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird dieser Rechtsanspruch aufwachsen. Ab 1. August 2029 besteht dann für jedes Grundschulkind in den Klassenstufen eins bis vier Anspruch auf eine ganztägige Betreuung. Eine ganztägige Betreuung bedeutet dabei acht Stunden an jedem Werktag bei maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr.

Was für berufstätige Eltern eine spürbare Verbesserung bei der Betreuung schulpflichtiger Kinder und ein Quantensprung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, stellt Land und Kommunen, die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sorgen müssen, vor gewaltige Herausforderungen. Dabei geht es um die qualitative Verbesserung für die Betreuung im Land, wie z. B. im Bereich der Fachkräfte oder der externen Kooperationspartner (Vereine, Musikschulen, Volkshochschulen etc.) eingebunden werden können. Zum anderen geht es aber auch darum, wie der Raumbedarf für die Betreuung am Nachmittag z.B. durch Doppelnutzung gedeckt werden kann, welche Elternbeiträge erhoben werden können und wie die Kosten aufgeteilt werden.

Bei der Aufteilung der Kosten haben sich Land und Kommunen bereits auf eine Aufteilung verständigt. Bei den Investitionskosten trägt das Land bei einem Programmvolumen von 196 Millionen Euro 85 Prozent der Investitionskosten, bezogen auf Bau- und Umbaumaßnahmen für die Schaffung und Erhaltung von rechtsanspruchserfüllenden Plätzen im Ganztag. Davon sind 92,6 Mio. Euro Millionen Euro Landesmittel, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Kommunen tragen die verbleibenden 15 Prozent.

Auch bei den Betriebskosten unterstützt das Land die Kommunen deutlich stärker als andere Bundesländer. Hier teilen sich Land und Kommunen die Kosten im Verhältnis von 75 zu 25.

Seit Monaten führen das Bildungsministerium und die kommunalen Landesverbände Gespräche über die Parameter für den Ganztag. Ende November wurden bei einer Fachtagung in Kiel die Eckpunkte des pädagogischen Rahmenkonzeptes für die Umsetzung des Rechtsanspruches vorgestellt. Bis Ende Februar soll das pädagogische Rahmenkonzept für den Ganztag vorgelegt werden. Bis zum Ende des ersten Halbjahres folgt dann die Finalisierung der Richtlinie des Landes für die Betriebskosten des schulischen Ganztags.

Gerne wollen wir auf dem FördeForum am 25. Februar um 19 Uhr über den aktuellen Sachstand informieren und mit Ihnen über den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Land ins Gespräch kommen. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie demnächst auf unserer Homepage.

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