Anhebung des Schonvermögens beim Pflegewohngeld ist sinnvoll
Heute wurde im Landtag über die Anhebung des Schonvermögens beim Pflegewohngeld diskutiert. Die Sprecherin für Pflege Andrea Tschacher betonte, dass viele Menschen nach einem arbeitsreichen Leben feststellen müssen, dass ihre Ersparnisse nicht ausreichen, um notwendige Pflege zu finanzieren. „Das Pflegewohngeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung dar und sichert eine gerechte Versorgung und Unterstützung für ältere Menschen,“ sagte sie.
Zum 1. Januar des letzten Jahres habe der Bund das Schonvermögen in der Sozialhilfe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben, bei Ehepaaren auf 20.000 Euro. Diese Maßnahme biete den Betroffenen größere finanzielle Sicherheit. Allerdings liege die Schonvermögensgrenze im Bereich des Pflegewohngeldes weiterhin bei 6.900 Euro. Diese Diskrepanz widerspreche dem Nachrangprinzip der Sozialhilfe. Tschacher erklärte, dass Pflegebedürftige vorrangig Anspruch auf Pflegewohngeld haben sollten, bevor sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Sie machte deutlich, dass eine Anpassung der Schonvermögensgrenze erforderlich sei, da das aktuelle System dem Nachrangprinzip nicht gerecht werde. Pflegebedürftige mit einem Vermögen zwischen 6.900 Euro und 10.000 Euro würden derzeit durch das Raster des Pflegewohngeldes fallen und müssten direkt Sozialhilfe beantragen. „Dies verursacht unnötigen bürokratischen Aufwand und belastet die Betroffenen,“ erläuterte sie. Eine Anhebung der Schonvermögensgrenze im Pflegewohngeld auf 10.000 Euro würde diese Ungerechtigkeit beseitigen und den Betroffenen angemessene Unterstützung zukommen lassen. Daher sei es ratsam, die Landespflegegesetzverordnung entsprechend anzupassen.
Die Abgeordnete betonte auch die Gemeinsamkeiten mit der Opposition: „Diese Debatte zur Anhebung der Schonvermögensgrenze auf 10.000 Euro zeigt, dass wir uns in die gleiche Richtung bewegen und die Wichtigkeit des Themas anerkennen.“
„Unser Ziel ist es, eine gerechte Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht wird und zugleich finanziell verantwortungsvoll ist,“ betonte sie abschließend.