Aktionen der "letzten Generation" kündigen gesellschaftlichen Konsens für mehr Klimaschutz auf
Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der Landtag heute an seinem letzten Sitzungstag in diesem Jahr über die radikalen Klimaproteste, die von der sogenannten „letzten Generation“ durchgeführt werden, debattiert. Bei diesen Protestaktionen wurden in den vergangenen Wochen Kunstobjekte beschädigt und Straßen und Landebahnen durch das Festkleben von Personen blockiert. Diese Woche Dienstag gab es auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Neuruppin bundesweite Durchsuchungen von Wohnungen von Mitgliedern der letzten Generation. Der Verdacht lautet dabei: Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte dabei der innenpolitische Sprecher Tim Brockmann. „Wir müssen leider feststellen, dass sich der Protest von Teilen der Klimaschutzbewegung in den vergangenen Monaten offenbar immer weiter radikalisiert und sich vom Boden unseres Rechtsstaates entfernt hat“, so Brockmann. Es würden gezielt Verkehrsknotenpunkte blockiert, um möglichst viele Menschen zu nötigen, billigend werde dabei in Kauf genommen, dass Rettungskräfte im Stau stehen, Eltern ihre Kinder nicht rechtzeitig von der Kita oder der Schule abholen können, Pflegekräfte nicht zu ihren Patienten kommen.
„Mit dem im Grundgesetz verbrieften Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit haben diese Aktionen in vielen Teilen nichts mehr zu tun. Es sind schlicht und einfach Straftaten und als solche müssen sie auch durch den Rechtsstaat verfolgt werden“, so der Innenexperte weiter.
Dieser Vandalismus führe nicht zu mehr Klimaschutz. Durch diese Protestaktionen werde niemand für mehr und schnelleren Klimaschutz überzeugt. „Das Gegenteilteil ist der Fall. Mit diesen Protestaktionen treibt die sogenannte „Letzte Generation“ einen tiefen Keil in die Gesellschaft. Sie kündigt den gesellschaftlichen Konsens für mehr Klimaschutz. Sie erweist damit all denjenigen, die sich engagiert, ernsthaft und aufrichtig für einen effizienten Klimaschutz einsetzen einen Bärendienst“, so Brockmann weiter.
Brockmann forderte dabei, dass der Rechtstaat eine klare Kante gegen diese radikalen Klimaaktivisten zeigen und den geltenden Rechtsrahmen konsequent ausnutzen müsse: „Es gibt keine guten oder schlechten Straftaten. Klimaschutz ist wichtig, aber er rechtfertigt keine Straftaten! Straftaten bleiben Straftaten und sind als solche zu verfolgen. Einen Strafrabatt wegen vermeintlich übergeordneter Ziele darf es dabei nicht geben“, so Brockmann abschließend.