AfD verfassungsrechtlich überprüfen: Gemeinsamer Antrag fordert abgestuftes Vorgehen bei möglicher Gerichtsentscheidung

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai 2025 hat eine Debatte zum Umgang mit der AfD in Deutschland ausgelöst. Die AfD klagt aktuell vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung.

Mit einem interfraktionellen Landtagsantrag befassen sich nun CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW mit der Frage, wie bei einer Ablehnung des Eilantrags der AfD durch das Gericht weiter vorzugehen ist. Dabei ist der Antrag kein Antrag auf ein Verbot der AfD sondern es geht dabei um ein sorgfältig abgestuftes Vorgehen auf allen Ebenen.

Ziel ist zunächst die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unter wissenschaftlicher Begleitung und mit Unterstützung der Sicherheitsbehörden Belege für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zusammentragen soll. Geprüft werden sollen zudem Teilverbote von Landesverbänden sowie ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung – beides mögliche mildere Maßnahmen.

Erst wenn belastbare Beweise vorliegen, soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einsetzen – entweder zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder für den Finanzierungsausschluss.

Denn das Grundgesetz sieht mit Artikel 21 zwei zentrale Instrumente vor, wie mit verfassungswidrigen Parteien umgegangen werden kann:

Zum einen das Parteiverbot, welches nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen kann. Hierzu müsste die Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren. Zum anderen den Finanzierungsausschluss, bei dem der Partei staatliche Mittel entzogen werden können.

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung – nicht die Länder. Deshalb zielt der Antrag auf eine sorgfältige Vorbereitung durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern.

Der Antrag stellt jedoch auch klar: Ein juristisches Verfahren ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung. Die demokratischen Parteien und die Zivilgesellschaft bleiben in der Pflicht, extremen Positionen in Öffentlichkeit, Parlamenten, Schulen und sozialen Medien entschieden entgegenzutreten.

Mit diesem Antrag wollen die demokratischen Parteien vorbereitet sein, sobald das Gericht in Köln eine Entscheidung fällt. Der Antrag fordert nicht das Verbot der AfD, sondern skizziert einen Pfad, wie nach einem Urteil in Köln weiter vorgegangen werden kann.

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