Abbau von Digitalisierungshemmnissen – Anpassung an eine digitale Welt!

Abbau von Digitalisierungshemmnissen – Anpassung an eine digitale Welt

„Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig.“ Es gebe keinen Weg zurück, führt Ole-Christopher Plambeck, Abgeordneter und digitalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, weiter aus. Fast alle Lebensbereiche seien von der Digitalisierung betroffen und eine nicht digitale Welt ist heute kaum noch vorstellbar.

„Die manuelle Erfassung von routinemäßigen Eingaben, Papierformulare, das Versenden von Briefen oder Faxen muss der Vergangenheit angehören.“ Bürgerinnen und Bürger seien es gewohnt, ihre Alltagsgeschäfte digital zu erledigen, in Verwaltungen jedoch gebe es noch Nachholbedarf.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf gehe man nun den Weg in Richtung Digitalisierung des Staates. Es gehe um die konsequente Umsetzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen. Und auch darum, Daten der Verwaltung über das Open-Data-Portal zu veröffentlichen und allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen - und nicht zuletzt somit den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz zu ermöglichen.

Ab 2023 müsse alles an Verwaltungsleistungen digital angeboten werden - ein riesiger Kraftakt, das Online-Zugangs-Gesetz umzusetzen. Insbesondere im Bereich der Anforderungen der Datensicherheit und des Datenschutzes gebe es jedoch noch große Hürden.

„Bei vielen Vorgängen ist die persönliche Unterschrift des Bürgers oder des Verwaltungsmitarbeiters notwendig.“ Es sei noch zu regeln, wie man Schrifterfordernisse beispielsweise digital ersetzen und zudem Nachweise per digitaler Übersendung freigeben könne.

Plambeck: „Immer wichtiger wird dabei der Einsatz von datengetriebenen Informationstechnologien, auch KI genannt.“ KI diene der Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen vor allem im sogenannten Massengeschäft. So könne durch vollautomatische und selbstlernende Algorithmen beispielsweise einen Beihilfeantrag bearbeiten werden. Dabei spiele die Datenqualität eine wichtige Rolle, um fehlender Transparenz und anderen Risiken entgegen wirken zu können.

„Um aber diese Themen weiterentwickeln zu können und der digitale Staat tatsächlich gelebt werden kann, muss das Landesrecht an vielen Stellen angepasst werden, damit Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden.“ Es gehe um den Abbau von Schriftformerfordernissen, um Standards bei der IT-Sicherheit und nicht zuletzt um Daten für die Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft.

„Hierfür schaffen wir mit diesem Digitalisierungsgesetz das Offene-Daten-Gesetz und das IT-Einsatz-Gesetz und passen eine Vielzahl von Gesetzen entsprechend an“, so der Abgeordnete abschließend.

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